Gladbeck. Die Gladbecker CDU begrüßt, dass ein Stadtquartier als Vorzeigemodell klimarobuster aufgestellt wird. Sie fordert aber Antworten zur Finanzierung.
Zum Thema Gladbecker Modellquartier für klimabewusste Stadterneuerung „Brauck-West“ hat die CDU-Ratsfraktion eine Anfrage an Bürgermeister Roland gestellt. Die Antworten dazu sollen am Donnerstag im Rat gegeben werden. Konkret geht es um die Finanzierung des Vorhabens, ob dieses zum Beispiel Auswirkungen für die Bürger in Form erhöhter Entwässerungsgebühren hat.
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Grundsätzlich stellt die CDU in ihrem Antrag fest, dass sie es ausdrücklich begrüße, dass neben der erneuerbaren Energie, Dachbegrünungen, Vermeidung von Versiegelungen in Gärten und vielen anderen Maßnahmen auch der Umgang mit dem aufkommenden Niederschlagswasser in der dargelegten Weise systemisch in den Blick genommen werde.
Klimapolitik muss zwingend über den lokalen Bereich hinausschauen
Man habe den Eindruck, dass bei dem geplanten Modellquartier „Brauck-West“ eine qualitative Weiterentwicklung feststellbar sei, indem möglichst viele Synergien genutzt werden, damit ein große Stadtquartier klimarobuster für die Zukunft aufgestellt werden könne. „Die CDU-Ratsfraktion unterstützt diese umfassende Betrachtungsweise“ und man begrüße, dass Gladbeck das Bündnis der Emscher-Kommunen „Zukunftsinitiative Wasser in der Stadt von morgen“ unterzeichnet habe, denn Klimapolitik müsse „zwingend über den lokalen Bereich hinausschauen“.
Die CDU-Fraktion wünsche sich bei der Finanzierung des geplanten Vorhabens aber größere Transparenz und bitten um Beantwortung folgender drei Fragen:
1. Der Artikel der WAZ zum Thema weist darauf hin, dass bereits im Jahre 2020 die Stadt Gladbeck von Fördermitteln profitieren soll. Üblicherweise muss eine Kommune bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln einen Eigenanteil aufbringen. Ist ein solcher Eigenanteil für das Modellprojekt „Brauck-West“ im Haushaltsentwurf 2020 vorgesehen, in welcher Höhe und für welche Maßnahmen?
2. Werden Kanalbaumaßnahmen oder Kanalerneuerungen über die Gebühren auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt und wenn ja, in welchem Umfang?
3. Der Artikel erwähnt Fördertöpfe, die bereitgestellt werden sollen. Um welche Fördertöpfe handelt es sich und an welche Voraussetzungen ist die Inanspruchnahme geknüpft?