Gladbeck. In der Stadtkasse fehlen hohe Beträge, da etwa Kita-Gebühren, Bußgelder und Hundesteuern nicht gezahlt werden. 2018 stieg die Höhe sprunghaft an.
Die Höhe der Schulden, die Bürger bei der Stadt haben, ist im vergangenen Jahr im Vergleich zu den Vorjahren sprunghaft gestiegen. In der Stadtkasse fehlten rund 5,2 Millionen Euro, weil Bürger und Unternehmen Beiträge nicht zahlen. 2017 und 2016 waren es jeweils noch 3,9 Millionen Euro, 2015 standen noch 4,3 Millionen Euro aus.
Am meisten belasten nicht gezahlte Gewerbesteuern den Stadtsäckel. Die Gesamtsumme der nicht gezahlten Gewerbesteuern lag 2018 bei knapp zwei Millionen Euro. Dass die offenen Forderungen in diesem Bereich vergleichsweise hoch ausfallen, macht die Stadtverwaltung auch dafür verantwortlich, dass die Gesamtsumme der Schulden bei der Stadt 2018 höher war als in den Vorjahren.
Auch der Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe fällt mit rund 1,1 Millionen Euro stärker als in den Vorjahren ins Gewicht. „Der Hintergrund ist, dass darin allein 800.000 Euro für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beinhaltet sind“, sagt Stadtsprecher David Hennig. Dazu zählen etwa Kosten für Unterbringung und Verpflegung.
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Einige Schuldner waren in der Zwangsvollstreckung
1928 Schuldner waren 2018 in der Zwangsvollstreckung, der Großteil (1433) waren Gladbecker. Sie haben entweder Bußgelder, etwa fürs Parken ohne gültiges Ticket, nicht gezahlt, die Hundesteuer ignoriert oder die Kindergarten-Beiträge nicht überwiesen. Aber auch Rückforderungen für den Unterhaltsvorschuss standen noch aus. Auch nicht gezahlte Grundbesitzabgaben zählen zu den Schulden der Bürger, die die Stadtkasse belasten (siehe Grafik).
Die Außenstände versucht die Stadtverwaltung bei Bürgern und Gewerbetreibenden wieder einzutreiben. Wie hoch diese Summe im vergangenen Jahr war, kann die Stadtverwaltung auf Anfrage nicht ermitteln und gibt eine Softwareumstellung Anfang des Jahres als Grund an.
Die Erzwingungshaft musste niemand antreten
Werden die Bußgelder, Kita-Gebühren oder Vergnügungssteuer nicht gezahlt, stellt die Stadtkasse Mahnungen aus. Nach einer nicht beachteten zweiten Mahnung folgt die Zwangsvollstreckung. Als Möglichkeit gibt es dann eine Kontopfändung, oder die Vollstreckungsbeamten suchen die Schuldner auf. Kann derjenige vor Ort die Forderungen nicht begleichen, stellt das Amt für öffentliche Ordnung beim Amtsgericht Gladbeck einen Antrag auf Erzwingungshaft. 35 Mal war dies im vergangenen Jahr der Fall.
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Polizeibeamte unternehmen dann einen letzten Versuch und besuchen die Schuldner. Sie können dann entweder zahlen – oder eben die Haft antreten. So weit kam es bei den 35 Betroffenen jedoch nicht. „Meistens wird vor Ort bezahlt“, berichtet Hennig. Dabei gibt es auch die Möglichkeit zur Ratenzahlung.
Pfandsiegel setzt die Stadtkasse nur noch bei Kfz-Pfändungen ein. 18 Fahrzeuge pfändeten die Behörden von Schuldnern im vergangenen Jahr. Bei anderen Dingen, wie etwa Fernsehern, lohne sich die Pfändung nicht mehr.