Gladbeck. Die Kartenvergabe zur A-52-Ratssitzung geht in die zweite Runde. Die Stadt will das von den Linken erreichte Urteil am Verwaltungsgericht kippen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat laut Mitteilung der Stadtverwaltung die Berufung der Stadt Gladbeck gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. Juli 2018 zugelassen, in dem die Verwaltungsrichterin damals das Verfahren zur Ausgabe von Eintrittskarten für die Ratssitzung am 26. November 2015 für unrechtmäßig erklärte hatte.

Die Linke hatte damit erfolgreich gegen die beschränkte Vergabe von Eintrittskarten geklagt. Die Partei hatte bemängelt, dass in der Sitzung fast zwei Drittel von 65 Eintrittskarten für Sitzplätze im Saal vorab und gesteuert vergeben wurden: 25 Eintrittskarten waren je nach Fraktionsstärke an die Fraktionen verteilt, 16 weitere an Mitglieder der Verwaltung und Personen öffentlichen Lebens vergeben worden. Das sei ein Verstoß gegen den Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit, argumentierte Die Linke damals. Die Richterin argumentierte, Eintrittskarten seien nicht grundsätzlich zu bestanden, sie müssten aber nach dem „Windhundprinzip“ vergeben werden. Auf der Tagesordnung der damaligen Ratssitzung hatte der Beschluss zum Ausbau der B 224 zur A 52 gestanden, der im Vorfeld stark diskutiert worden war und daher großes Interesse auslöste.

Ein endgültige Entscheidung des OVG steht aber noch aus

Nun habe der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts festgestellt, so die Stadtverwaltung in einer Mitteilung, dass die Berufung der Stadt gegen dieses Urteil wegen der „besonderen rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten der Rechtssache“ zugelassen werde. Bei der Stadt werde die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts positiv bewertet, heißt es.

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Rechtsdirektor Dr. Guido Hüpper: „Offenbar ist der Fall nicht so eindeutig, wie das Verwaltungsgericht ihn gesehen hat. Nach Auffassung der Richter des Oberverwaltungsgerichtes kann die Entscheidung der unteren Instanz daher nicht ungeprüft bleiben. Wir hoffen nun, dass das Oberverwaltungsgericht unserer Argumentation folgt: Durch die seit den 80er Jahren geübte Praxis der Kartenvergabe war tatsächlich sichergestellt, dass die Öffentlichkeit auch bei gut besuchten Ratssitzungen angemessen vertreten ist.“ Wann das Oberverwaltungsgericht eine endgültige Entscheidung treffen wird, ist offen, es hängt von der Auslastung des zuständigen Senats ab.

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