Gladbeck/ Kreis Recklinghausen. Intaktes Licht ist in der dunkleren Jahreszeit wichtig, damit andere Verkehrsteilnehmer einen wahrnehmen. Auch andere Verstöße wurden geahndet.

In der nun dunkleren Jahreszeit ist es für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer wichtig, dass Fahrzeuge ausreichend beleuchtet sind. Beamte des Polizeipräsidiums Recklinghausen führten aus diesem Grund in der vergangenen Woche kreisweit schwerpunktmäßig Beleuchtungskontrollen an Fahrzeugen im Straßenverkehr durch.

Bei einem Schwerpunkteinsatz am Donnerstag wurden so allein 21 Mängelkarten ausgestellt, 20 Verwarngelder erhoben und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige geschrieben. Intaktes Licht sei gerade in der Dunkelheit wichtig, damit Verkehrsteilnehmer einen wahrnehmen. Das gelte insbesondere für die Winterzeit, so die Pressestelle der Polizei. Denn: Falsch eingestellte Scheinwerfer können andere blenden, während defekte Lichter die Gefahr erhöhen, zu spät oder gar nicht gesehen zu werden.

Die Weiterfahrt wurde auch wegen gravierender Fahrzeugmängel untersagt

Im Laufe der Kontrollen ahndeten die Beamten auch weitere Verstöße. Eine Anzeige schrieben sie, weil das Fahrzeug keinen gültigen Haftpflicht-Versicherungsschutz hatte. Und einmal wurde die Weiterfahrt aufgrund von gravierenden Fahrzeugmängel untersagt.

Drei Verwarngelder erhoben die Polizisten wegen des Verstoßes gegen die Sozialvorschriften (z.B. nicht eingehaltene Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern), sie schrieben sechs Ordnungswidrigkeitenanzeigen, weil die Ladung nicht richtig gesichert war und erhoben vier Verwarngelder aufgrund sonstiger Verstöße. Zudem mussten 26 Fahrer ein Verwarngeld für zu schnelles Fahren zahlen.