Gladbeck. Der Vermieter sagt, die Supermarkt-Immobilie sei im Inneren regelrecht geplündert worden. Denn’s Regionalleiterin dementiert, alles war rechtens.
Die Freude war auch bei Eigentümer Werner Bosselmann groß, als es nach Auszug der Rewe-Filiale 2016 gelang, mit Denn’s Biomarkt ein bekanntes Unternehmen als neuen Mieter in die Supermarktimmobilie an der Vehrenbergstraße in Brauck zu holen. Die Freude währte aber nicht allzulange. Die Biomarkt-Filiale wurde schon Ende 2018 wieder geschlossen, da die erwarteten Umsätze offenbar ausblieben. Seitdem sorgt die Causa Denn’s bei Bosselmann für Ärger. Das Objekt sei beim Auszug „regelrecht geplündert worden“ und ihm dadurch „ein Schaden von 165.000 Euro entstanden“, so der 69-Jährige zur WAZ. Bei Denn’s sieht man das anders, „alles ist rechtmäßig verlaufen, so wie es vorab vertraglich geregelt war“, sagt NRW-Regionalleiterin Corina Vockenberg auf Anfrage.
Darum geht es: Denn’s hatte rund 1,7 Millionen Euro in Umbau und neue Anlagen für das mehr als 20 Jahre alte Supermarkt-Gebäude gesteckt. Bosselmann investierte zudem selbst 200.000 Euro in die Immobilie, um etwa auch den Parkplatz und die Außenanlagen herzurichten. Es sei richtig, „dass im Mietvertrag festgehalten worden ist, dass alle neuen Einbauten wie Heizanlage und Kühlhaus bei Auszug mitgenommen werden können“, so Privatier Bosselmann, der selber Rewe-Läden betrieben hat. Er sei aber von einem langen Mietverhältnis ausgegangen, „das auf mindestens zehn Jahre abgeschlossen wurde“. Mit einer Ausstiegsklausel frühestens nach drei Jahren im Juni 2019. Da die alte, aber funktionsfähige Heizungs- und Kühlanlage des Supermarktes vor der Sanierung ausgebaut wurde, sei er davon ausgegangen, „dass eine finanzielle Abschlagsregelung möglich ist, um die neu installierte Anlage von Denn’s zu übernehmen. Ohne die ist das Supermarktgebäude ja auch nicht funktionsfähig und zügig vermietbar“.
Regionalleiterin Vockenberg sagt, es habe das Angebot dazu gegeben, die von Denn’s installierte moderne Heiz- und Kühlanlage zu erwerben und weiterhin zu nutzen: „Unser Angebot lehnte der Vermieter ab.“ Das sei nicht richtig, meint Werner Bosselmann. Er habe über Monate versucht, dazu Gespräche zu terminieren, „die mit Denn’s aber nicht zustande gekommen sind“. Es sei zu vermuten, „dass schon beabsichtigt war, die Anlagen aus Gladbeck in die neu geplante Filiale in der Markthalle in Buer zu übernehmen“, sagt Bosselmann. Zum Übergabetermin sei er dann aus allen Wolken gefallen, so der Hattinger. Denn Denn’s habe auf drastische Weise vollendete Tatsachen geschaffen: „Die komplette Immobile war quasi blank, komplett leer geräumt, bis hin zur Elektroinstallation und den Wasserhähnen in den Sozialräumen der Mitarbeiter.“
Verhandlung mit drei Mietinteressenten
Gesetzlich sei allgemein nach Paragraf 539 BGB geregelt, sagt Rechtsanwalt Martin Löbbecke, dass ein Mieter berechtigt ist, eine Einrichtung wegzunehmen, mit der er das Mietobjekt versehen hat. Aber existierte beispielsweise vor der Sanierung eine funktionierende Sanitärinstallation, so muss er diesen Zustand beim Auszug wieder herstellen.
Für die Supermarktimmobilie an der Vehrenbergstraße ist der beauftragte Immobilienmakler Friedrich Nagel derweil zuversichtlich, bald einen neuen Mieter zu finden. Es gebe drei Unternehmen: einen privaten Supermarktbetreiber, einen großen Discounter und ein Kreditinstitut, die Interesse an dem Mietobjekt mit 820 Quadratmetern Verkaufsfläche haben.
Vieles sei statt fachgerechtem Rückbau einfach aus der Wand gerissen oder abgeschnitten worden, „ich konnte das gar nicht fassen“, so Bosselmann.
Als Mieterin sei Denn’s das Gebäude an der Vehrenbergstraße 2016 unsaniert übergeben worden, erklärt dazu Corinna Vockenberg: „Unter hohem Aufwand haben wir das Objekt umfangreich in Stand gesetzt, um es nutzen zu können. Bei Mietverhältnissen in gewerblicher Nutzung ist es wie im privaten Bereich auch. Werden Räume unsaniert übergeben, kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Top-Zustand vorliegen muss“. Man habe ausschließlich die Sachgegenstände zurückgebaut, „die zu unserem Eigentum gehören. Dass ein Rückbau von Heizungs- und Kühltechnik zwangsläufig Spuren hinterlässt, ist sicher nachvollziehbar.“
Man sei stets um faire und partnerschaftliche Kooperationen bemüht, „wir sind so nach wie vor gesprächsbereit und setzen uns gerne mit dem Vermieter zusammen“, so Vockenberg zur WAZ. Eine Aussage, die Werner Bosselmann auf ein akzeptables Ende hoffen lässt. Es sei ganz in seinem Sinne, „einen Kompromiss zu finden“, und so weitere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.