Gladbeck. Früher dienten eine Kleingarten-Parzelle in erster Linie der Versorgung mit Obst und Gemüse. Heute steht der Freizeitgedanke im Mittelpunkt.

Unsere Serie über Gladbecker Kleingärten hat vor allem eines deutlich gemacht: Das Kleingartenwesen ist fester Bestandteil im Gladbecker Vereinsleben und erfreut sich steigender Beliebtheit. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe, von denen manche auch nachdenklich stimmen. Einige Fragen zu Regeln und Vorschriften für Kleingärtner sind im Zuge unserer Berichte aufgeworfen worden, die wir mit Stephan Winter, seit 2010 Vorsitzender des Bezirksverbandes Gladbeck der Kleingärtner e. V., klären wollen.

Die Erntezeit ist noch nicht ganz vorbei

Von Stephan Winters Büro hat man einen schönen Blick über die Kleingartenanlage Allinghof. Die Erntezeit ist noch nicht ganz vorbei, die Bäume hängen voller Pflaumen, und die Spätblüher vermitteln ein buntes frühherbstliches Bild. „Ist das nicht schön?“, freut sich der Bezirksvorsitzende der Kleingärtner und lässt den Blick über die Anlage schweifen.

Der Freizeitgedanke wird im Kleingarten immer wichtiger.
Der Freizeitgedanke wird im Kleingarten immer wichtiger. © Funke Foto Services | Lutz von Staegmann

Ein großes Transparent über dem Eingang lädt zum Sommerfest ein, eine eher selten gewordene Festivität in Kleingartenkreisen, wie von einigen Vereinsvorsitzenden angemerkt wurde. „Hier zeigt sich ein allgemeiner gesellschaftlicher Wandel“, erklärt Winter. Das soziale Gefüge habe sich verändert. „Das Fundament unserer Kleingärten waren der Bergbau und die Versorgungslage nach zwei Weltkriegen. Man kannte sich und half einander.“

In den Vereinsvorständen waren früher hauptsächlich Bergbaurentner aktiv

Vieles sei auf dem Pütt „organisiert“ worden. Auf der Führungsebene der Vereine engagierten sich denn auch hauptsächlich Bergbaurentner, aber die Lebenswelt vieler Mitglieder habe sich verändert, so Stephan Winter. „Im Gegensatz zur Versorgungssituation damals nimmt der Freizeitwert bei den Kleingärtnern heutzutage einen viel größeren Raum ein.“ Hier müsse sich einiges ändern, meint Winter, „denn der Freizeitgedanke taucht im Bundeskleingartengesetz von 1984 nicht auf“.

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Die Vereinsvorsitzenden der zehn Gladbecker Kleingärten sind bemüht, gerade junge Leute zu gewinnen. Die Verdichtung der Innenstädte spielt ihnen dabei in die Hände und ist gleichzeitig ein deutliches Warnsignal in Zeiten des Klimawandels: „Junge Familien leben häufig zur Miete, ohne einen eigenen Garten, da bietet sich natürlich die Pacht einer Kleingartenparzelle an.“

Familien möchten auf ihrer Parzelle auch schon mal eine Schaukel oder ein Klettergerüst aufstellen

Doch genau an diesem Punkt prallen dann die unterschiedlichen Welten aufeinander. Eine junge Familie mit zwei kleinen Kindern möchte im Garten Schaukel und Klettergerüst errichten.

Vortrag über Versicherungen

Ein Terminhinweis, der in Zeiten zahlreicher Einbrüche in Kleingartenlauben wichtig sein könnte: Am Donnerstag, 26. September, hält der Geschäftsführer des Kleingarten-Versicherungsdienstes (KVD) im Vereinsheim des KGV Offermannshof, Buersche Straße 156, um 18 Uhr einen Vortrag zu Versicherungsfragen bei Einbruch oder Sturmschaden.

Wer an dieser Veranstaltung teilnehmen möchte, muss sich über den eigenen Verein anmelden.

Das ist laut Kleingartengesetz nicht gestattet, genauso wenig wie die Installierung eines Schwimmbeckens, wofür es auch eine plausible Erklärung gibt: „In diesen größeren Schwimmbecken muss dem Wasser ja auch Chlor zugefügt werden, und da ist dann die Entsorgung ein Problem“, so Stephan Winter.

Ein junger Familienvater in der Anlage Offermannshof wunderte sich, dass er einen kräftigen rotblühenden Ahornbaum fällen soll. Auch hier sticht aber immer noch nach über 30 Jahren das Versorgungsargument: „Es dürfen nur tragende Bäume in einer Parzelle stehen“, erklärt Stephan Winter. Der Vorsitzende der Kleingärtner im Bezirk weiß, dass diese Vorschriften eigentlich nicht mehr ganz zeitgemäß sind, aber auf der anderen Seite weist er auch darauf hin, dass den Kleingärtnern durch das Gesetz Kündigungsschutz gewährt wird: „Dafür muss man dann die eine oder andere Kröte schlucken.“