Gladbeck. Parteien wollen von der Verwaltung Vorschläge haben, wie Vorgarten-Bepflanzung garantiert werden kann. Thema im nächsten Stadtplanungsausschuss.

SPD und Grüne treibt weiter das Problem der versiegelten Vorgärten um. In der nächsten Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses wollen sie daher über die Thematik sprechen. Auch in Gladbeck sei der Trend zu beobachten, Vorgärten vegetationsfrei mit Steinen, Schotter, Kies oder Splitt zu gestalten und durch Vlies zusätzlich zu versiegeln. „Eine solche Gestaltung ist weder ökologisch noch städtebaulich sinnvoll“, so SPD-Fraktionsvorsitzender Michael Hübner und Grünen-Fraktionsvorsitzende Simone Steffens in einer Mitteilung. Ein offener und bepflanzter Vorgarten hingegen biete Lebensraum für Insekten und Vögel und wirke sich positiv auf das Kleinklima im Wohnumfeld aus.

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Hinzu komme: Vorgärten seien halböffentliche Räume und prägten das Straßenbild und den Charakter einer Siedlung. „Kommunen dürfen daher nach §86 der Bauordnung für NRW örtliche Regelungen in Art einer ,Vorgartensatzung’ treffen. Städte wie Xanten, Herford oder Paderborn haben entsprechende Auflagen für die Bebauungspläne formuliert, mit dem Ziel, die Versiegelung möglichst gering zu halten“, so Hübner und Steffens weiter.

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Hausbesitzer werden in Gesprächen und über Flyer informiert

Auch die Stadt Gladbeck regelt in neuen Bebauungsplänen die Begrünung von Vorgärten. Darüber berichtete die WAZ im Juli dieses Jahres. Außerdem sei die Stadtverwaltung im Rahmen von Stadtteilarbeit bemüht, Hausbesitzer über persönliche Gespräche und Flyer von den Vorteilen eines ökologischen Vorgartens zu überzeugen, heißt es in der Mitteilung von SPD und Grünen weiter. „Im Hof- und Fassadenprogramm für Stadtmitte werden Bürgern zudem finanzielle Anreize geboten, um bestehende Versiegelungen rückgängig zu machen.“

SPD und Grüne bitten die Verwaltung um einen Bericht über den Verlauf der Maßnahmen und um weitere Vorschläge, wie die Bepflanzung von Vorgärten garantiert und Versiegelung in der Bestandsbebauung aufgehoben werden kann.