Essen/Gladbeck. Mit Falschgeld bezahlt, wegen Drogen vor Gericht: Ein für ihn unglücklicher Zufall brachte einen Gladbecker vor Gericht. Bewährung bekam er.

Ein falscher Fünfziger brachte ihn vor Gericht. Allerdings musste der 34 Jahre alte Gladbecker sich nicht wegen eines Falschgelddeliktes verantworten, sondern für Drogen. Zum Schluss zeigte das Landgericht Essen sich milde und verurteilte ihn am Montag zu zwei Jahren Haft mit Bewährung. Außerdem muss er 180 Sozialstunden leisten.

Arglos hatte der durchaus bürgerliche Gladbecker, der bislang nicht vorbestraft war, einen 50-Euro-Schein bei seiner Bank eingezahlt. Das fiel auf, denn der Geldschein war gefälscht.

Auf Schreiben der Polizei nicht reagiert

Das kann passieren. Aber verdächtig machte der Gladbecker sich, als er auf ein Schreiben der Polizei nach der Herkunft der Blüte nicht reagierte. Prompt holten sich die Kriposachbearbeiter für Falschgeld einen Durchsuchungsbeschluss. Vor seiner Wohnung trafen sie ihn am 21. Dezember 2017 an, freundlich war er.

Die Stimmung kippte ein wenig, als die Beamten den Durchsuchungsbeschluss präsentierten. „Da hat er sich geziert. Als wir später drinnen waren, wussten wir warum“, erinnert sich vor der XXIV. Strafkammer ein 52 Jahre alter Polizist.

Sechs Kilo Amphetamine gefunden

Denn in der Wohnung fanden die Beamten kein Falschgeld, sondern sechs Kilo Amphetamine mit einem Wirkstoffgehalt von 622 Gramm. Außerdem entdeckten sie fast 7000 Euro, die sie als „Dealgeld“ beschlagnahmten. Beide lassen sich vor Gericht noch darüber aus, welch unaufgeräumten Eindruck die Wohnung gemacht habe.

Bereitwillig gab er ihnen zunächst Auskunft. Er sei seit drei Jahren arbeitslos, habe finanzielle Probleme. Deshalb sei ihm die Idee gekommen, Amphetamine zu verkaufen. Zuerst nur kleinere Mengen, dann bis zu zwei Kilo.

Große Drogenmenge aufgedrängt

Dass bei ihm sechs Kilo lagerten, erklärt er mit eigenem Fehlverhalten. Denn diese Menge habe er gar nicht kaufen wollen, sie sei ihm regelrecht aufgedrängt worden. Dann nannte er sogar noch den Namen seines Lieferanten am Niederrhein.

Vor Gericht blieb er bei seinem Geständnis, zeigte sich einsichtig. Weil er bislang noch nie strafrechtlich aufgefallen ist, sah die Kammer von einer harten Strafe ab. Beim Urteil, so Richterin Karin Maiberg, habe das Gericht schon beide Augen zugedrückt.