Gladbeck. Die Polizei befragt die Eltern der schwerverletzen 7-Jährigen. Das Kind raste mit einem Renn-Gokart auf einem Parkplatz ohne Helm in einen Zaun.

Die Ermittlungen der Polizei zum Gokart-Unfall, bei dem ein 7-jähriges Mädchen am Pfingstmontag auf einem Supermarkt-Parkplatz schwer verletzt wurde, dauern an. „Die erwachsenen Angehörigen des Kindes, die bei dem Unfall anwesend waren, werden jetzt von der Polizei geladen, um sich zu dem Geschehen zu äußern“, so Michael Franz von der Pressestelle der Kreispolizei. Der gesundheitliche Zustand des Kindes habe sich offenbar aber nicht verschlechtert, „darüber würden wir informiert“ so Franz, was bis zum Dienstagnachmittag nicht geschehen sei.

Blick aus der Vogelperspektive auf den großen Parkplatz des Rewe-Supermarktes (Bildmitte) an der Gladbecker Hornstraße.
Blick aus der Vogelperspektive auf den großen Parkplatz des Rewe-Supermarktes (Bildmitte) an der Gladbecker Hornstraße. © www.blossey.eu | Hans Blossey

Die junge Gladbeckerin war aufgrund schwerer Kopfverletzungen mit einem Rettungshubschrauber in das Uni-Klinikum Essen transportiert worden. Polizei und Rettungskräfte wurden zuvor am Pfingstmontag gegen 20.20 Uhr zum Parkplatz des Rewe-Supermarkte an der Hornstraße in Ellinghorst gerufen.

Nach bisherigen Erkenntnissen hatte das Mädchen ohne Helm am Steuer des Gokarts gesessen. Es war aus Richtung der Zufahrt den großen Rewe-Parkplatz hinab gefahren, der außerhalb der Geschäftszeit nicht beparkt wird und so reichlich Platz bietet. Dabei verlor das Kind offensichtlich die Kontrolle über das Fahrzeug, so dass es frontal in den Metallzaun fuhr, der das Gelände abgrenzt. Der Aufprall geschah mit einiger Geschwindigkeit, da das Rennkart den stabilen Zaun teils durchbrach, bevor es zum Stehen kam.

Bilder vom Unfallort zeigen ein stark zerstörtes Gokart

Die Bilder vom Unfallort zeigen ein stark zerstörtes Kart, das in seiner Bauart offensichtlich solchen Fahrzeugen gleicht, die auf Rennstrecken fahren und zum Beispiel mit rund 30 PS Geschwindigkeiten von 100 Stundenkilometern erreichen können.

Abgesperrtes Privatgelände

Als rechtliche Faustformel gilt: Verkehrsflächen, die für jedermann, also für die Allgemeinheit, offenstehen bzw. wo allgemeiner Verkehr vom Berechtigten geduldet wird, sind öffentlich. Dann gilt hier auch die Straßenverkehrsordnung.

Privatgelände hingegen liegt vor, wenn der Berechtigte erkennbar nicht jedermann die Benutzung gestatten will, sondern durch Zugangsbeschränkungen und Hinweise oder durch die Art der Gestaltung offensichtlich zum Ausdruck bringen will, dass er den Gebrauch des Geländes nur einem abgegrenzten, von ihm bestimmten Benutzerkreis gestatten will.

Das Kart sei zuvor von dem Stiefvater mit einem VW-Multivan auf den Supermarktparkplatz transportiert worden. „Offensichtlich haben der anwesende Stiefvater (34) als Fahrzeugeigner oder die Mutter (49) wissentlich das Kind fahren lassen“, so Michael Franz. Genaueres werde die Befragung der beiden Gladbecker ergeben, danach werde sich entscheiden, inwieweit sie rechtlich für ihr Verhalten belangt werden können. Auf Anfrage erfolgte von der Rewe Zentrale in Dortmund bis zum Redaktionsschluss keine Antwort, ob das Supermarktgelände nach Geschäftsschluss generell abgesperrt wird, oder die dortigen Schranken offen stehen.

Kart-Wettbewerbe erst ab einem Alter von 8 Jahren

Im Motorsport werden Kart-Wettbewerbe erst ab einem Alter von 8 Jahren durchgeführt. „Dabei steht der Sicherheitsaspekt an zentraler Stelle“, informiert Pressesprecher Michael Kramp vom Deutschen Motor Sport Bund (DMSB) auf Anfrage. Die Kinder würden behutsam an den Motorsport herangeführt, „sie tragen Helm, Sicherheitsbekleidung und Sicherheitswesten“. Beim Jugendkartslalom sei die Strecke zudem so ausgelegt, „dass die Karts keine hohen Geschwindigkeiten erreichen, die zudem nur mit Motoren um 6 PS-Leistung ausgestattet sind“ – ähnlich wie die Fahrzeuge, die an einer öffentlichen Freizeit-Kartbahn vermietet würden.