Gladbeck. . Um konkurrenzfähig zu sein, bietet der ZBG 14 Grabformen an. Kritik gibt es trotzdem immer mal. Zum Beispiel am Kerzenverbot in den Trauerhallen.

„Das Bestattungswesen“, sagt Bernhard Schregel vom ZBG, „ist ein hart umkämpftes Marktsegment mit Milliarden Umsätzen.“ Wer da nicht agiere, verliere schnell Marktanteile.

Oder anders gesagt: Kein Bürger ist gezwungen, einen verstorbenen Angehörigen auf einem städtischen Friedhof in Gladbeck beizusetzen. Alternativ könne man auf andere Kommunen, konfessionelle Friedhöfe oder auch private Bestattungsmöglichkeiten wie zum Beispiel eine Seebestattung „ausweichen“.

Vom herkömmlichen Reihengrab bis zum Urnen-Baumgrab

Dass die Stadt Gladbeck allerdings schon ein breites Spektrum an Bestattungsmöglichkeiten aufweisen kann, machte der ZBG-Experte noch einmal im Betriebsausschuss deutlich. Vom herkömmlichen Reihengrab bis zum Urnen-Baumgrab reiche das 14 verschiedene Grabformen umfassende Angebot.

Auf dem Friedhof Brauck gibt es sogar ein gestaltungsfreies Grabfeld. Wer dort ein Grab wählt, sei kaum an Auflagen gebunden, solange nicht gegen die Pietät verstoßen werde. „Eine riesige Mickey-Maus-Figur, die auf Knopfdruck tanzt, ist aber natürlich auch da nicht möglich“, so Schregel. Das Feld gibt es bereits seit einigen Jahren. Zwei Gräber sind dort bislang erst angelegt.

Kritik am 45-Minuten-Takt bei den Beerdigungen

Doch Schregel bleibt dabei: „Wenn wir keine guten Angebote machen, dann gehen die Angehörigen woanders hin.“ Allerdings, wie breit die Stadt Gladbeck beim Thema Friedhofswesen auch aufgestellt sein mag, Beschwerden wird man wohl nie vermeiden können.

Bernhard Schregel vom ZBG.
Bernhard Schregel vom ZBG. © Thomas Schmidtke

Schregel nennt ein Beispiel: Erst vor kurzem haben Vertreter eines auch in Gladbeck tätigen Bestattungsunternehmens mehrere Kritikpunkte angebracht.

Angefangen von den (zu) modernen Grabmälern für die Gemeinschaftsgrabfelder über die 45-Minuten-Taktung bei den Bestattungen bis hin zum Verbot echter Kerzen in den Gladbecker Trauerhallen.

Die Brandschutzverordnung

Nachvollziehen kann der ZBG-Experte die Kritik nicht. Eine entsprechende Brandschutzverordnung für städtische Gebäude, also auch für die Trauerhallen, gebe es bereits seit Jahren. Für die neue Trauerhalle in Mitte habe die Feuerwehr bei der Brandabnahme dann noch einen Zusatzpunkt ergänzt: Brennende Kerzen seien nur zugelassen, wenn während der kompletten Trauerfeier ein Friedhofsmitarbeiter anwesend sei. „Das ist aber personell gar nicht zu leisten“, betont Schregel. In den älteren Trauerhallen habe man bis vor einigen Jahre sogar echte Kerzen noch zugelassen. Nun seien aber auch dort nur noch künstliche Kerzen mit Batteriebetrieb gestattet.

Ein Lichtermeer aus Teelichtern ist nicht erlaubt

Termine online vergeben

Verbessern kann man sich immer: Der ZBG testet gerade ein Tool, mit dem Termine für Bestattungen online vergeben werden können.

Bislang müssen Bestatter das schriftlich über ein Formular erledigen. Nach Abschluss der Testphase, so Bernhard Schregel, soll aber die Umstellung auf den digitalen Weg erfolgen. Dann erhalten alle Bestatter eine entsprechenden Zugang zu dem neuen Portal.

Weitere Informationen auf www.zbg-gladbeck.de

Hinter der Beschwerde über die künstlichen Kerzen vermutet Schregel einen ganz bestimmten Grund. Bei dem Bestatter sei es Teil der Zeremonie, dass alle Trauergäste ein Teelicht bekommen. Das soll dann angezündet und vorne auf den Boden in der Trauerhalle gestellt werden. Wie ein großes Lichtermeer. Aber genau das will man in Gladbeck nicht – aus Sicherheitsgründen. Es gebe einschlägige Warnungen der Feuerwehr vor dem Effekt, dass sich viele einzelne, dicht beieinander stehende Flammen blitzschnell zu einer großen Stichflamme vereinigen können.

Genau so wenig nachvollziehbar ist für ihn die Beschwerde über die Taktung bei den Bestattungen. Jeder in Gladbeck agierende Bestatter wisse eigentlich darüber Bescheid, dass man ohne Probleme weitere 45 Minuten dazu buchen könne. Schregel: „Und der zweite Termin ist sogar gebührenfrei!“