Gladbeck. . Die Stadt hat alle Anträge der Parteien bearbeitet und Genehmigungen erteilt. Die Zahl der Plakate wird je nach Wahlergebnis verteilt.

Alle politischen Parteien, die Anträge gestellt haben, können jetzt Wahlplakate zur EU-Wahl im Stadtgebiet hängen.

„Die Genehmigungen für die Sondernutzung sind erteilt“, teilt David Hennig von der Pressestelle der Stadt mit. 1736 Standorte für Plakate bis zu einer Größe von DIN A1 wurden vom Ordnungsamt zugewiesen.

Die Fußgängerzone ist ausgenommen, auch Bäume dürfen nicht plakatiert werden

Die Anzahl der Plakate je Straße richtet sich nach dem prozentualem Wahlergebnis der Parteien. Ausgenommen sind die Fußgängerzone und einige weitere Standorte, beispielsweise Kreisverkehre. Ebenso darf der Verkehr nicht beeinträchtigt und dürfen keine Plakate an Bäumen angebracht werden. Auch Rettungwege und Durchganswege sind freizuhalten.

Spätestens zehn Tage nach der Wahl am 26. Mai müssen die Plakate abgenommen werden.