Gladbeck. . Nicht der Angeklagte, sondern ein ehemaliger Mitarbeiter hat Kunden des Kommunikationsunternehmens betrogen. Er erschien als Zeuge nicht.
Erst vor Gericht stellte sich heraus: Auf der Anklagebank saß der falsche Mann. Er wurde deshalb frei gesprochen.
„Er ist Opfer, nicht Täter“, stellte sein Verteidiger schon zu Beginn der Verhandlung vor dem Schöffengericht am Amtsgericht fest – und dem schlossen sich sehr schnell Staatsanwältin und Gericht an: Inan K. wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.
Er sollte Geschäftskunden Handyverträge untergejubelt haben
Angeklagt war er wegen Betruges. Der Vertriebsleiter eines Telekommunikationsunternehmens wurde beschuldigt, in fünf Fällen Geschäftskunden Handyverträge „untergejubelt“ zu haben, die dazu gehörigen Handys aber nie ausgeliefert, sondern selbst genutzt bzw. privat verkauft zu haben. Die Geschädigten wunderten sich über extrem hohe Rechnungen und natürlich über die nie gelieferten Smartphones.
Der Angeklagte konnte dem Gericht glaubhaft schildern, dass nicht er, sondern ein ehemaliger Mitarbeiter für diese Betrugsfälle verantwortlich war – und noch für viele weitere. Mehr als 70 Firmenkunden seien geschädigt worden. Dem Telekommunikationsunternehmen sei, weil es zu viel gezahlte Kosten der Kunden ersetzt habe, ein Schaden von insgesamt 135.000 Euro entstanden. Obwohl dieser ehemalige Mitarbeiter mit einer Berufssperre belegt sei, betreibe er seit zwei Monaten wieder seine betrügerischen Machenschaften, habe in diesem Zeitraum schon wieder über 40 Geräte entwendet.
Ex-Mitarbeiter ist einschlägig vorbestraft und hat seine Schuld eingestanden
Glaubhaft fand das Gericht diese Einlassungen des Angeklagten auch deshalb, weil der von ihm beschuldigte Ex-Mitarbeiter nicht nur einschlägig vorbestraft ist und gegen ihn weitere Verfahren anhängig sind, sondern auch, weil er in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung seine Schuld quasi eingestanden hat: Er hat sich in einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht verpflichtet, seinem Arbeitgeber 10.000 Schadenersatz zu zahlen – bisher allerdings keinen Cent überwiesen.
Vor dem Schöffengericht sollte er als Zeuge gehört werden, erschien aber nicht. Anders als bei einer Verhandlung vor einiger Zeit – und das hat jetzt ein Nachspiel. Seinerzeit hatte er angegeben, er sei von einem dienstlichen Einsatz eigens aus Slowenien angereist und hatte deshalb 1173 Euro Reisekosten und Verdienstausfall erstattet bekommen. Eine Überprüfung ergab, dass er sich in Wahrheit im bezahlten Urlaub befand. Amtsrichter Markus Bley kündigte an, dass ihm deswegen jetzt das nächste Betrugsverfahren droht.