Gladbeck. . Neslhan A. beklagt, sie habe bei Kodi Hausverbot bekommen, nachdem sie mit ihrem Rollstuhl etwas umgefahren hatte. Das Unternehmen dementiert.

Benyamin A. ist sauer. Er sieht seine Eltern ungerecht behandelt. Vor einigen Tagen waren seine Mutter Neslhan und sein Vater Ebrahim, die ihren Nachnamen lieber nicht öffentlich nennen möchten, bei Kodi in der Innenstadt einkaufen. „Meine Mutter sitzt im Rollstuhl und beim Fahren durch die Gänge hat sie einen Stapel Plastikbehälter umgeworfen“, berichtet der Sohn. Daraufhin sei ein Mitarbeiter des Geschäfts gekommen und habe seinen Eltern Hausverbot erteilt. Auch die Polizei rief er hinzu. „Die hat aber keine Strafanzeige gestellt oder sonst was, meine Mutter hatte ja auch nichts verbrochen“, stellt Benyamin (28) klar.

Doch das Hausverbot wollte der junge Mann nicht akzeptieren, ging selbst zu Kodi. „Der Teamleiter sagte mir, dass er nicht so entschieden hätte wie sein Kollege es getan hatte, das Verbot zurücknehmen wollte er aber auch nicht .“

Hausverbot werde grundsätzlich nicht erteilt

Das Unternehmen selbst stellt den Fall anders dar: Hausverbot erteile es grundsätzlich nicht. Die Situation sei unglücklich gewesen, es sei zu einem Missverständnis gekommen, so Betriebsleiter Moritz Kühnle auf WAZ-Anfrage.

Kodi weist den Diskriminierungs-Vorwurf zurück

Den Vorwurf einer möglichen Diskriminierung weist Betriebsleiter Moritz Kühnle zurück. Kodi-Mitarbeiter wollten ihren Kunden helfen, gerade dann, wenn sie körperlich eingeschränkt seien.

Sohn Benyamin bemängelt zudem, dass seiner Mutter vorgeworfen sei, dass es das Gerücht gebe, sie habe in mehreren Geschäften Hausverbot. „Das stimmt nicht“, so der 28-Jährige.

Das wiederum bestreitet Benyamin A.: „Die zuständige Verkaufsleiterin hat mich am Samstag angerufen, sich entschuldigt und das Hausverbot für meine Eltern zurückgezogen.“ Also müsse ja auch eines ausgesprochen worden sein. Eine Begründung für den Fall habe die Verkaufsleiterin nicht genannt. „Sie hat nur gesagt, dass Menschen auch mal Fehler machen.“

Es gibt mehrere Gründe, um Hausverbot zu erteilen

Doch wann darf überhaupt einem Kunden verboten werden, einen Laden zu betreten? „Die Gründe für ein Hausverbot können vielfältig sein“, sagt Doris Grzegorczyk, Mitarbeiterin der Bottroper Verbraucherzentrale, die auch für Gladbeck zuständig ist. Wer randaliere, Gegenstände durch den Laden werfe oder die Mitarbeiter beleidige, könne ein solches bekommen. „Ein schriftlich ausgestelltes Hausverbot ist immer eine Nummer sicherer.“

Auch wenn einem Händler die Nase eines Kunden nicht gefallen würde, könne er ihm Hausverbot erteilen, so Grzegorczyk. „Allerdings ist dann die Frage, wie rechtlich damit durchzukommen ist.“ Auch bei der Verbraucherberatung komme es vor, dass die Mitarbeiter ihren Kunden Hausverbot aussprechen. „Wenn das Geschäft dann doch betreten wird, kann die Polizei hinzugerufen werden“, erklärt Grzegorczyk.

Sohn will auf den Vorfall aufmerksam machen

Sohn Benyamin A. sieht in dem Fall auch eine Art Diskriminierung. „Manche haben keine Akzeptanz gegenüber Rollstuhlfahrern“, vermutet er. Seine Mutter, die kein Deutsch spricht, sei über den Vorfall sehr traurig gewesen. Der 28-Jährige wolle mit dem Fall auch aufmerksam machen. „Es gibt so viele andere Rollstuhlfahrer und das soll keinem anderen passieren.“

Einkaufen wollen Neslhan und Ebrahim A. bei Kodi weiterhin. „Meine Eltern haben die Entschuldigung angenommen und wollen dort Kunden bleiben“, so Benyamin A..