Gladbeck. Die Untere Naturschutzbehörde soll das für den Nordpark geplante Projekt kritisch begleiten. Stadt beauftragt Gutachten zur Artenschutzprüfung.

Die Pläne der Stadt Gladbeck, den Rundweg um den Nordpark bei Dunkelheit mit 39 Lichtmasten zu beleuchten, stößt auch auf Widerstand der Arbeitsgruppe Fledermausschutz des Kreises Recklinghausen. Die Mitglieder teilten bei ihrem Treffen Ende letzter Woche die Auffassung von Naturschutzbund und Fledermaushilfe Gladbeck, dass die Leuchten die Lebensräume von gefährdeten und streng geschützten Arten, wie etwa Wasserfledermaus, Zwergfledermaus und Großer Abendsegler, beeinträchtigen. In einem Schreiben zum Thema wurde die Untere Naturschutzbehörde des Kreises gebeten, „das Projekt kritisch zu begleiten“ und den Artenschutz zu betrachten.

Beleuchtung am Schlossteich in Wittringen. Große Bereiche des Ufers und der Wasserfläche werden durch Streulicht beleuchtet, kritisieren die Fledermausschützer.
Beleuchtung am Schlossteich in Wittringen. Große Bereiche des Ufers und der Wasserfläche werden durch Streulicht beleuchtet, kritisieren die Fledermausschützer. © Nabu Gladbeck

AG-Mitglied Alfons Pennekamp, zugleich Mitglied des Naturschutzbeirates des Kreises, hat das Schreiben an den Kreis Recklinghausen als Untere Naturschutzbehörde aufgesetzt. Der Gärtner aus Datteln informiert darin über das Gladbecker Vorhaben und die Sorge der Fledermausschützer: „Das Nahrungshabitat der lichtempfindlichen Arten wird bei einer Beleuchtung des Gewässers deutlich eingeschränkt. Insbesondere bei dem weiteren Artensterben und Rückgang der Fledermausarten in Europa sind diese Aspekte ebenso zu beachten wie der Naherholungseffekt.“

Stadtbaurat will einen Kompromiss finden

Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer hatte bereits in einer Stellungnahme im Dezember erklärt, dass mit dem Projekt „weitgehend auf die Belange des Artenschutzes Rücksicht genommen“, aber auch dem Bedürfnis der Bürger nach höherer Nutzbarkeit und Sicherheit Rechnung getragen werden solle.

Die Leuchten in Wittringen sind etwa 3,50 Meter hoch.
Die Leuchten in Wittringen sind etwa 3,50 Meter hoch. © NABU Gladbeck

Bei der Beleuchtung für den Nordpark wolle man sich an dem Konzept orientieren, das 2010 entlang der Marathonbahn im Wittringer Wald mit 143 LED-Leuchten umgesetzt wurde: „Dies geschieht mit einer speziellen insektenschonenden Beleuchtung ohne UV-Licht, die auch Fledermäuse schützt.“ Die Beleuchtung sei dort zudem nur „dämmerungsabhängig von frühestens 6 Uhr morgens bis maximal 22 Uhr abends angeschaltet“, so der Baurat.

Beleuchtung in Wittringen wird kritisiert

Gerade das Beispiel Wittringen sehen die Fledermausschützer aber kritisch, da sich die Politik nicht an Vereinbarungen gehalten habe, worauf sie auch die Untere Naturschutzbehörde hinweisen. Nach zunächst ablehnender Haltung hatten sich die Gladbecker Grünen damals mit der SPD auf eine Vereinbarung zur Beleuchtung der Marathonbahn geeinigt, mit beispielsweise Minimierung der negativen Folgen durch bodennahe Anordnung der Beleuchtung und einem ausschließlich nach unten gerichteten Lichtkegel, wie die WAZ berichtete.

„Leider sind diese Punkte, die aus Artenschutzgründen wirklich relevant sind, nicht beachtet worden“, sagt Pennekamp. Denn in Wittringen seien

Die Belecuhtung der Marathonbahn in Wittringen streut bis in den Waldbereich hinein.
Die Belecuhtung der Marathonbahn in Wittringen streut bis in den Waldbereich hinein. © Nabu Gladbeck

letztlich Lampen aufgestellt worden, „die etwa 3,50 Meter hoch sind und einen Lichtstreuungsradius von etwa 40 Metern haben“. Um diese Fehler, „insbesondere im empfindlichen Gewässerbereich des Nordparks, zu vermeiden und dem Artenschutz wirklich gerecht zu werden“, sollte tatsächlich im Nordpark „nur bodennahe, maximal ein Meter hohe, Beleuchtung ohne Streulicht installiert werden“, so der Naturschutzbeirat.

Man wisse bei der Unteren Naturschutzbehörde von dem Vorhaben der Stadt und der Problematik im Nordpark, so Kreissprecher Jochen Manz auf Anfrage. Die Stadt Gladbeck habe aber „ein Artenschutzgutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis der Kreis nun erst abwarten wird“.

Stadt will hohe Leuchten installieren

Diese Artenschutzprüfung werde jetzt an einen externen Gutachter

Nordpark ist kein Naturschutzgebiet

Die Rechtslage für den Nordpark ist eindeutig, das Areal ist kein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Allerdings schützt das Bundesnaturschutzgesetz generell gefährdete Arten.

Die Stadt Gladbeck muss so kein besonderes Verfahren einleiten, bei dem die Stellungnahmen von Interessensverbänden zu berücksichtigen sind.

vergeben, bestätigt Christiane Schmidt vom Presseamt der Stadt. Geprüft werden solle, „ob beziehungsweise welche schützenswerten Fledermausarten im Nordpark sind und mit welchen Maßnahmen das Projekt artenschützend durchgeführt werden kann“. Das Gutachter erhalte der Kreis dann zur Prüfung. Man wolle die Beleuchtung aber nicht bodennah, sondern mit streulichtarm von der Wasserfläche weg leuchtenden Köpfen in ähnlicher Höhe wie in Wittringen anbringen. Schmidt: „Kleine, gut zu erreichende Pollerleuchten sind zu vandalismusanfällig. Die bei Tag besser am Wegrand wahrnehmbaren hohen Masten mindern zudem die Unfallgefahr, z.B. für Radfahrer.“

Der Umweltausschuss der Stadt Gladbeck wird das Thema in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Januar ab 17 Uhr im Ratssaal aufgreifen.