Gladbeck. Das Kerngebiet des Wolfsgebietes Schermbeck wurde mit einer Pufferzone auf Gladbeck ausgedehnt. Tierhalter erhalten Geld für Schutzmaßnahmen.
Ein Großteil von Gladbeck ist jetzt Teil des neuen Wolfsgebietes Schermbeck. Hintergrund: Um das Kerngebiet wurde mit Wirkung vom 20. Dezember eine ausgedehnte Pufferzone festgelegt, die auch die nördliche Stadtfläche mit Zweckel, Rentfort, Schultendorf, Mitte und den Großteil von Ellinghorst bis zur A 2 beinhaltet. Das ist eine Erweiterung der Sonderzone, die als erste dieser Art für NRW Anfang Oktober 2018 vom Umweltministerium ausgewiesen worden ist, nachdem sich eine zugewanderte Wölfin hier standorttreu angesiedelt hat. Die aktuellen Wolfsnachweise liegen inmitten dieses Gebietes mit Schwerpunkt in Bottrop-Kirchhellen, Dinslaken, Hünxe und Schermbeck.
„Die Ausweitung des Wolfsgebietes versetzt jetzt auch Nutztierhalter in der Pufferzone in die Lage, sich frühzeitig auf die Situation einzustellen und vorbeugende Maßnahmen zum Herdenschutz zu ergreifen, wie beispielsweise die Errichtung von festen, oder die Anschaffung von mobilen Schutzzäunen“, erklärt Niels Ribbrock Wolfsberater und Stellvertretender Geschäftsführer der Biologischen Station im Kreis Recklinghausen.
Nutztierhalter müssen ihre Herden schützen
Dazu seien die Nutztierhalter auch verpflichtet, mit dem Vorteil, dass sie im erweiterten Wolfsgebiet auch ihre Sach-Investitionen in den Herdenschutz erstattet bekommen. Ribbrock: „Bislang hat das Land 80 Prozent dieser Kosten getragen, nach aktuellen Signalen und Gesprächen auf EU-Ebene in Brüssel soll die Refinanzierung jetzt aber komplett übernommen werden.“
Zweites Wolfsgebiet für NRW ausgewiesen
Ein weiteres, zweites Wolfsgebiet für Nordrhein-Westfalen ist am 20. Dezember im Bereich der Senne durch das Umweltministerium ausgewiesen worden.
Ein weiblicher Wolf konnte auch hier anhand genetischer Analysen seit Ende Juli 2018 mehrfach individuell nachgewiesen werden. Wie im Wolfsgebiet Schermbeck liegen laut Landesumweltamt mittlerweile genügend Nachweise und Anhaltspunkte vor, so dass von einem standorttreuen Wolf ausgegangen werden kann.
Ein Wolfsgebiet wird bei einer festen Ansiedlung von Wölfen ausgewiesen, das heißt, wenn ein Wolf über die Dauer von einem halben Jahr mehrfach in einem Gebiet nachgewiesen werden kann. „Meist Jungtiere“, erklärt Landschaftsökologe Ribbrock, „die mit ihrer Geschlechtsreife aus dem Rudel der Eltern ausgestoßen werden und sich dann ein neues Revier suchen, in dem sie bei ausreichendem Nahrungsangebot sesshaft werden.“
Jungtiere suchen ein neues Revier
Da die streng geschützten Rudeltiere sich einen Partner suchen, um sich fortzupflanzen, sei es wohl nur eine Frage der Zeit, bis die hier heimische Wölfin mit einem zugewanderten Rüden Nachwuchs bekommt. Ribbrock: „Aus diesem Grund sind das Wolfsgebiet mit Kern von 957 Quadratkilometern Fläche und die Pufferzone mit 2805 Quadratkilometern bereits so groß gewählt worden, um auf ein Anwachsen des Wolfsbestandes vorbereitet zu sein.“ Denn ein einzelnes Tier bewege sich in der Regel „nur im Umkreis von 100, maximal 200 Quadratkilometern“.
Dass die Wölfin auch Nutztiere als Nahrungsquelle reißt, belegen Vorfälle am Flugplatz Schwarze Heide und in Kirchhellen, die Schafzüchter im Oktober und November gemeldet haben. „Sie müssen wie alle Risse privater Tiere vom Wolfsberater offiziell dokumentiert werden, so dass Entschädigungszahlungen möglich sind.“ Für kurzfristige Schutzmaßnahmen verleiht die Bio-Station kostenlos drei Herdenschutz-Sets (je 400 Meter Zaunlänge, zurzeit alle vergeben).
Der scheue Wolf meide Begegnungen mit dem Menschen, aber private Hundehalter müssten jetzt umdenken, „sie sollten im Wolfsgebiet ihr Tier nicht frei laufen lassen, nur noch an der Leine ausführen“.
- Kontakt zum Wolfsberater Niels Ribbrock: Tel. 02369-77505 oder Mobil 0160-4373477 sowie E-Mail ribbrock.biostation-re@t-online.de