. Die Kostenschätzung des Kreises für die Sanierung liegt nun vor und kann in die Fragestellung des Bürgerbegehrens eingearbeitet werden.
Der Kreis Recklinghausen hat die Kostenschätzung, die für die Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens benötigt wird, an die Initiatoren übermittelt. Damit kann die Sammlung von Unterschriften beginnen.
Die Kostenschätzung im Wortlaut: „Bei der durch das Bürgerbegehren geforderten Sanierung des bestehenden Kreishauses, die sich auf die notwendigen Maßnahmen zur Behebung der sicherheitsrelevanten Mängel hinsichtlich Brandschutzes, Haustechnik und Gesundheit der Nutzer beschränkt, würden dem Kreis Recklinghausen unmittelbare Kosten in Höhe von 34,2 Mio. € entstehen.
Weitere Sanierungsmaßnahmen sind erforderlich
Die laufenden Kosten in Höhe von 1,2 Mio € für Mieten und Betriebskosten der Nebenstellen würden nicht wie beim Neubau entfallen, sondern jährlich weiterhin entstehen. Darüber hinaus wären weitere Sanierungsmaßnahmen dringend erforderlich. Darin enthalten sind u. a. die Sanierung von Dach, Fenstern und Fassade.“
Mit dieser Kostenschätzung, die nun auf die Unterschriftenlisten gedruckt werden muss, kann die Sammlung der Unterschriften beginnen. Die Frist läuft mit Zustellung des Schreibens weiter.