Gladbeck. . Unternehmer hatte für sich und seine Mitarbeiter 100 Zimmer für vier Tage gebucht. Gezahlt hat er nicht. Vor Gericht erschien er nun auch nicht.

Schaden in Höhe von mehr als 60000 Euro ist dem Hotel van der Valk durch einen Betrüger entstanden. Der Fall liegt schon einige Zeit zurück und sollte jetzt vor dem Schöffengericht am Amtsgericht verhandelt werden.

Dazu kam es nicht, weil der 32-jährige Angeklagte nicht erschienen war. Das Urteil gegen ihn erging per Strafbefehl.

Chinese mit Wohnsitz in Deutschland

Der Chinese mit Wohnsitz in Deutschland hatte nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Essen für sich und Mitarbeiter seiner Firma bei van der Valk 100 Zimmer für vier Tage gebucht, sämtliche Leistungen des Hauses in Anspruch genommen – die Rechnung aber nicht beglichen, statt dessen einen gefälschten Überweisungsträger vorgelegt.

Das Gericht verurteilte ihn zu einer einjährigen Haftstraße auf Bewährung. Die Bewährungszeit legte es auf drei Jahre fest. Zivilrechtlich ist der Fall bereits abgeschlossen. Der betrügerische Gast muss die ausstehende Rechnung begleichen. Die fälligen Zahlungen fließen allerdings nur spärlich, wie ein Mitarbeiter des Hotelbetreibers während der Verhandlung anklingen ließ.