Gladbeck. . Die Entscheidung zur beschränkten Vergabe von Eintrittskarten zur Ratssitzung 2015 überrascht die Verwaltung.Linke: „A 52-Beschluss ist nichtig“.

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das die beschränkte Vergabe von Eintrittskarten für die Ratssitzung am 26. November 2015 für unzulässig und damit alle Beschlüsse für unwirksam erklärt hat, wird die Stadt Berufung einlegen. Das teilte die Verwaltung am Montag mit.

Rechtliche Auswirkungen habe die Entscheidung, die durch eine Klage der Fraktion Die Linke herbeigeführt wurde, ihrer Meinung nach zunächst jedoch nicht. „Das heißt, alle getroffenen Beschlüsse aus der Ratssitzung bleiben gültig.“ Womit sich vorerst auch am Beschluss zum Ausbau der A 52, wichtigstes Thema in der Ratssitzung, nichts ändern wird.

Verfahren wird seit den 80er Jahren unbeanstandet durchgeführt

Das Urteil hat die Stadt allerdings überrascht. Denn das Verfahren der Vergabe von Eintrittskarten bei Ratssitzungen mit hohem Besucherandrang sei übliche Praxis, betont Bürgermeister Ulrich Roland in einer Stellungnahme. Seit den 80er Jahren werde bei Sitzungen mit hohem Besucherinteresse ein Teil der Karten für Sitzplätze im Ratssaal vorab vergeben – im beanstandeten Fall wurden 41 von 65 Platzkarten an die Fraktionen und besondere Gäste verteilt. Dies sei stets unbeanstandet durchgeführt worden, erst jetzt erstmals durch die Linken kritisiert und beklagt worden.

Die Linke hatte schon vor der Sitzung die Kartenvergabe gerügt

Die Fraktion hatte schon 2015 vor der Sitzung die Kartenvergabe gerügt und eine Vertagung beantragt. Zweieinhalb Jahre später gibt das Gericht den Klägern nun Recht, sieht in dem Verfahren einen Verstoß gegen den Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit. Die Karten hätten nach dem Windhund-Prinzip vergeben werden müssen, denn durch gesteuerte Zusammensetzung des Publikums könne eine Beeinflussung der Ratsmitglieder nicht ausgeschlossen werden, heißt es im Urteil. Diese Begründung sei nicht nachvollziehbar, so Roland. Das Gegenteil sei doch der Fall: „Das Publikum ist rechtlich verpflichtet, auf jede Meinungsäußerung zu verzichten, um die Mitglieder des Rats in ihrer freien Meinungsbildung gerade nicht zu beeinflussen“, hält er dagegen.

Linke hält Beschlüsse für nichtig – CDU sieht keine Änderung

Die Linke hält alle Beschlüsse der Ratssitzung vom 26. November 2015 für nichtig und aufgehoben. Der Ratsbürgerentscheid gegen den A 52-Ausbau sei somit nicht aufgehoben und gelte weiter. Der Bürgermeister müsse seine Unterschrift unter die Vereinbarung zwischen Stadt, Land und Bund zurückziehen, fordert Vorsitzender Olaf Jung.

CDU-Fraktionsvorsitzender Peter Rademacher dagegen sieht die Situation sehr entspannt und das A 52-Ausbauprojekt in keiner Weise gefährdet. Abzuwarten sei, wie im Berufungsverfahren entschieden werde, erst danach müsse man schauen, ob der Rat sich mit dem Thema neu befassen müsse, sagte er auf WAZ-Anfrage.

Zweifel daran, dass bei anderer Vergabe der Karten anders abgestimmt worden wäre, äußert auch SPD-Ratsherr Klaus Omlor auf der WAZ-Facebookseite: „Wer glaubt denn, dass die Abstimmung anders gelaufen wäre, wenn der Saal voller Tunnelgegner gewesen wäre? Durch Schreiereien lasse ich mir meine Meinung nicht nehmen.“

Olaf Jung: Gericht sieht eine Wiederholungsgefahr

Für Olaf Jung, Fraktionschef der der Linken, indes verstößt die Praxis der Kartenvergabe gegen eine der Grundregeln der Demokratie, dem Prinzip der Sitzungsöffentlichkeit, und sei ein Beleg für das „unzureichende Demokratieverständnis des Bürgermeisters“. Das Gericht habe bestätigt, dass es sich um eine diskriminierende Maßnahme handle, bei der sogar Wiederholungsgefahr bestehe. Jung: „Es ist traurig, dass in Gladbeck Gerichte bemüht werden müssen, um die Einhaltung demokratischer Grundsätze durchzusetzen.“