Gladbeck. . Verwaltung registriert die als gefährlich geltenden Tiere. Beißattacken sind nicht bekannt, dennoch gelten für die Vierbeiner spezielle Regeln.
In den vergangenen Wochen gab es bundesweit immer wieder Angriffe von Hunden bestimmter Rassen gegen ihre Besitzer oder andere Menschen. Auch in Gladbeck leben Hunde, die nach dem Landeshundegesetz als gefährlich gelten und umgangssprachlich als „Kampfhunde“ bezeichnet werden: 77 sind der Stadt gemeldet. Zu den betreffenden Rassen gehören Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.
Beißattacken oder Angriffe dieser vier Rassen sind der Stadtverwaltung allerdings nicht bekannt. Auch Beschwerden speziell über diese Hunde gebe es nicht, sagt Christiane Schmidt vom Presseamt der Stadt. Es meldeten sich zwar immer mal wieder Nachbarn, die sich allgemein über Hunde beklagten, dies beschränke sich jedoch nicht auf einzelne Rassen. Die Polizei unterscheide in ihrer Statistik nicht, ob bei einer Körperverletzung ein Hund beteiligt ist, so Michael Franz von der Pressestelle auf Nachfrage.
Der Sachkundenachweis gilt unbegrenzt
Nach dem Landeshundegesetz gelten für die als gefährlich eingestuften Tiere bestimmte Regeln. Wer diese Rassen hält, benötigt eine Erlaubnis vom Ordnungsamt und einen Sachkundenachweis. Für denjenigen, der den Sachkundenachweis einmal hat, gilt er unbegrenzt. „Er muss ihn auch nicht erneuern, wenn das Tier etwa verstirbt und ein neues angeschafft wird“, sagt Christiane Schmidt.
Keine höheren Steuern für die vier Rassen
Anders als manche andere Kommunen erhebt Gladbeck keine höheren Steuern für die vier betreffenden Rassen.
Die Stadt nahm 2017 rund 560 000 Euro an Hundesteuern ein. Die Zahl der in Gladbeck gemeldeten Hunde ist in den vergangenen Jahren gestiegen: Aktuell sind 4400 Hunde der Stadt gemeldet.
Wer einen Hund hält, zahlt jährlich 132 Euro Steuern, bei mehreren Hunden wird es teurer. Die Steuer ist nicht zweckgebunden, sie fließt in den Haushalt.
Neben den „gefährlichen Hunden“ gibt es die Gruppe der „bestimmten Rassen“ (unter anderem Rottweiler), für deren Haltung auch eine Erlaubnis und ein Sachkundenachweis nötig ist.
Aber: Nicht nur der Halter muss den Nachweis besitzen, auch wer etwa mit dem Hund seines Partners Gassi geht, benötigt ihn. Ab dem sechsten Lebensmonat müssen die als gefährlich geltenden Hunde zudem mit Leine und Maulkorb geführt werden.
Verhaltenstest nach Beißvorfall
Wer von einem Hund gebissen wird, kann Strafanzeige bei der Polizei stellen. Wer der Meinung ist, dass das betreffende Tier gefährlich ist, meldet sich zusätzlich beim Ordnungsamt. „Am besten mit einem ärztlichen Attest“, so Cornelia Heile, Tierärztin beim Veterinäramt des Kreises Recklinghausen. Das Ordnungsamt meldet den Vorfall an das Kreisveterinäramt. Dieses ordnet einen Verhaltenstest an, bei dem die Prüfer unter anderem schauen, wie das Tier auf Jogger, Radfahrer oder andere Hunde reagiert und ob der Besitzer seinen Vierbeiner im Griff hat.
„Kampfhunde werden nicht geboren, sondern gemacht“, ist sich Heile sicher. Das sieht auch Hundetrainerin Bettina Normann so: „Gefährliche Hunde sind das Ergebnis falscher Erziehung und mangelnden Wissens des Halters.“ Fehle ihnen die körperliche Auslastung, zeigten sie unerwünschtes Verhalten. „Das gilt aber für jeden Hund“, sagt Normann. Der Mensch stehe in der Verantwortung, aus seinem Tier einen friedvollen Wegbegleiter zu machen. „Wichtig sind Regeln und Strukturen. Das Problem liegt oft nicht beim Hund.“ Die vier Rassen als gefährlich einzustufen, hält Normann für eine Vorverurteilung.