Gladbeck. Senioren mit Rollator müssen an der engen Hammerstraße auf der Fahrbahn laufen, auch der Kinderwagen passt nicht auf den schmalen Gehweg.

Alles könnte so idyllisch sein in Zweckel. Einfamilienhaus reiht sich an der Hammerstraße an Einfamilienhaus, gepflegte Vorgärten zeigen: Hier legen die Anwohner Wert auf schönes Wohnen. Ihre Autos parken die Anwohner in ihren Garagen oder Einfahrten.

Und trotzdem gibt es ein Problem, das sich bis in den benachbarten Hölscherweg zieht. Parkende Autos verengen den schmalen Gehweg auf der einen Straßenseite. „Senioren, die mit Rollatoren unterwegs sind, können da nicht entlang gehen und müssen auf die Fahrbahn ausweichen“, sagt Anwohnerin Ariane Koller. Die Tagesmutter, die in einem der Nachbarhäuser Kleinkinder betreut, könne mit dem Vierer-Kinderwagen ebenfalls nur die Fahrbahn nutzen.

Die Fahrbahn ist kaum einsehbar

Anwohner können oft kaum aus ihrer Einfahrt ausparken.
Anwohner können oft kaum aus ihrer Einfahrt ausparken.

Aber nicht nur der Gehweg ist nicht mehr für alle Anwohner passierbar. Auch die Straße ist unübersichtlich. Außerhalb der Gärten zu spielen ist für Kinder nicht sicher – obwohl der nördliche Teil der Hammerstraße Richtung Tunnelstraße Sackgasse ist. Die parkenden Autos versperren die Sicht auf die Fahrbahn.

Und nicht nur das: Teilweise könne sie mit ihrem Kombiwagen nicht mehr vom Grundstück fahren, sagt Koller. Wenn Autos direkt gegenüber ihrer Einfahrt abgestellt würden, habe sie einfach nicht mehr genug Platz, auszuparken. Mit Fotos dokumentieren die Nachbarn schon lange ihr Dilemma an der Hammerstraße.

Autos parken in Kurven und gegenüber von Einfahrten

Ihre Bilder zeigen Autos, die in Kurven parken, die die Fahrbahn so verengen, dass kürzlich sogar die Feuerwehr Probleme gehabt haben soll, zu einem Brand zu gelangen – und sie zeigen, dass Anwohner teils regelrecht zugeparkt werden. Sogar das Satellitenfoto bei Google zeigt, wie eng die Autos an den betroffenen Straßen stehen.

Oft seien es Auswärtige, die in „ihrer“ Straße parkten, so die Anwohnerin. Monteure aus Polen zum Beispiel, die wohl in der Nähe untergekommen seien, oder auch Bewohner der nahegelegenen Mehrfamilienhäuser. Teils habe es schon lautstarke Wortwechsel gegeben, wenn Anwohner die Parkenden angesprochen hätten.

Wenn die Bewohner sich etwas wünschen könnten, dann wäre dies eine Anwohner-Parkregelung. Doch daraus wird wohl nichts, trotz Unterschriftensammlung, denn Anwohnerparken schreibt die Verwaltung außerhalb der Innenstadt nicht aus.

Bei der Stadt gibt es nur wenige Beschwerden

In engen Straße gelten eigene Regeln zum Parken

Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken verboten. Autos müssen mindestens fünf Meter Abstand halten. In engen Straßen gilt selbst gegenüber von Einfahrten Parkverbot.

Nachzulesen sind diese und weitere Parkregeln in Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Per Melde-App hatte sich eine Anwohnerin bereits mehrfach bei der Stadtverwaltung gemeldet, um auf die schwierige Situation besonders für Fußgänger hinzuweisen. Allerdings gebe es darüber hinaus keine Beschwerden, sagt Stadtsprecherin Christiane Schmidt. Insofern gebe es kein ausgeprägtes Problembewusstsein seitens der Verwaltung.

Grundsätzlich sei das Parken sowohl am Hölscherweg als auch an der Hammerstraße erlaubt – für Anwohner als auch für Auswärtige. Dass sich dabei nicht alle an die Regeln hielten oder auch nur Rücksicht auf die Anwohner nähme, sei schade.

Beweisfotos an das Ordnungsamt

Die Parksituation kontrollieren müsste der Kommunale Ordnungsdienst. Mit derzeit sechs Leuten sei dessen Reichweite allerdings beschränkt. „Die Kollegen können nicht zu jeder Uhrzeit an jedem Ort der Stadt sein“, so Schmidt.

Umso mehr sei das Ordnungsamt auf Hinweise angewiesen: „Wer Falschparker sieht, kann auch selbst Anzeige erstatten“, sagt sie, dazu reiche eine E-Mail an das Ordnungsamt (ralf.lange@stadt-gladbeck.de). Wer Anzeige erstattet, sollte dazu den genauen Ort und die Zeit des Vorfalls nennen sowie Kennzeichen und Fahrzeugtyp bestenfalls samt angehängtem Foto. So könne das Amt dann gegen die Ordnungswidrigkeit angehen, so Schmidt.