Gladbeck. . Ehrenamtliche urteilen gemeinsam mit dem Berufsrichter über Schuld und Strafe der Angeklagten. Hier erfahren Sie, wie man sich bewirbt.

In diesem Jahr finden bundesweit die Wahlen der Schöffen beziehungsweise Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 statt. Die ehrenamtlichen Richter wirken an der Strafrechtspflege mit.

Sie sind, wie die Berufsrichter, nur dem Gesetz verpflichtet und in ihrem Amt nicht an Weisungen gebunden. In der Hauptverhandlung urteilen sie gemeinsam und gleichberechtigt mit dem Berufsrichter über Unschuld und Schuld der Angeklagten.

Es gibt Vorschlagslisten für die Wahlen

Aktuell stellen in Gladbeck die Fraktionen des Rates sowie verschiedene Vereine und Verbände Vorschlagslisten für die Wahlen auf. Darüber hinaus besteht aber auch für jeden Gladbecker zwischen 25 und 70 Jahren die Möglichkeit, sich direkt bei der Stadtverwaltung für die Wahl zum Schöffen zu bewerben.

Diese Angaben sind bei der Bewerbung erforderlich

Bei der Bewerbung sind zwingend folgende Angaben zu machen: Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsort (bei kreisangehörigen Orten in Deutschland mit Angabe des Kreises, bei nicht in Deutschland gelegenen Orten mit Angabe des Landes), Geburtstag, Beruf (bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes mit Angabe des Tätigkeitsbereiches) und Anschrift.

>> SO BEWIRBT MAN SICH

  • Bewerbungen für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) sind bis zum 20. April an die Geschäftsstelle Rat und Bürger der Stadt Gladbeck, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck, (Ansprechpartnerin: Alexandra Lösing, 992243) zu richten.
  • Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 30. April an das Amt für Jugend und Familie der Stadt Gladbeck, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck. Ansprechpartner dort ist Volker Rojik, 992397.
  • Weitere Informationen erhalten Interessierte auch auf der Homepage der Stadt Gladbeck www.gladbeck.de