Gladbeck.. . Wer vorzeitig die volle Rente beziehen will, muss 45 Jahre eingezahlt haben. Deshalb kommt die Rente mit 63 für Frauen seltener in Frage.
Die Anträge auf eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren haben eine Rekordzahl erreicht. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Westfalen mit. Insgesamt 12 012 Versicherte beantragten im vergangenen Jahr bei der DRV Westfalen die „Rente für besonders langjährig Versicherte“, wie diese Rentenart offiziell heißt.
Damit war fast jede dritte Altersrente (32,2 Prozent), die bei der DRV Westfalen beantragt wurde, die abschlagsfreie Rente mit 63. Im Kreis Recklinghausen belief sich der Anteil auf 27,1 Prozent an allen beantragten Altersrenten. Beim Gros – 46,8 Prozent – handelt es sich um Männer. Generell lässt sich mit dem Blick auf die Jahresbilanz sagen: Männer dominieren dabei. Frauen stellten nur ein Viertel der Anträge.
Weniger Anträge in Bottrop als im Vest
Zum Vergleich: In Bottrop beantragten 23 Prozent die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ – 83 Männer und 19 Frauen – vergleichsweise wenige. Das ist der geringste Anteil überhaupt im Gebiet der Deutschen Rentenversicherung Westfalen. Aus der aktuellen Statistik lassen sich klare Unterschiede zwischen den Regionen ablesen. Deutlicher Spitzenreiter ist der Landkreis Minden-Lübbecke: Dort erreichen Anträge auf Renten mit 63 eine Quote von 42,7 Prozent aller Rentenanträge.
Die DRV-Geschäftsführerin Angelika Wegener sagt: „Die abschlagsfreie Rente mit 63 ist und bleibt für viele attraktiv – insbesondere für gut verdienende Facharbeiter. Wer kann, der nimmt die Rente mit 63 gerne in Anspruch“. Selbst der schrittweise Anstieg des Renteneintrittsalters auch bei dieser Rentenform lasse die Nachfrage nicht zurückgehen, erklärte sie.
Doch genau da liegt die Krux, hört man zu dem Thema von Experten vor Ort. David Hennig, Sprecher in der Stadtverwaltung Gladbeck: „Das größte Problem ist für viele Versicherte, dass sie nicht auf die erforderlichen 45 Jahre Beitragsjahre kommen.“
Rentenalter steigt nach und nach an
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Seit dem Jahr 2016 wird auch bei der abschlagsfreien Rente mit 63 das Renteneintrittsalter stufenweise erhöht. So liegt für 2018 der frühestmögliche Beginn für die abschlagsfreie Rente für Versicherte des Jahrgangs 1955 bei 63 Jahren und sechs Monaten. In den folgenden Jahren steigt die Altersgrenze jeweils um zwei Monate pro Geburtsjahrgang an. Wer im Jahre 1964 oder später geboren wurde, kann diese Rente dann erst ab dem 65. Geburtstag erhalten.
Die Möglichkeit zur abschlagsfreien Rente mit 63 war Mitte des Jahres 2014 eingeführt worden. „Auf diese Beitragsjahre kommen viele Frauen dieser Jahrgänge aufgrund ihrer damals typischen Erwerbsbiografien nicht“, so Versicherungsfrau Angelika Wegener.
Der Jahresvergleich der absoluten Zahlen zeigt, dass die Antragszahl von 12 000 in 2017 erstmals übersprungen wurde. Die Antragszahlen lagen im Jahr 2016 bei 10 847 und 2015 bei 11 052.