Gladbeck. . Bei der Zulassung von Fahrzeugen gibt es einige Regeln zu beachten. Diese Kombinationen vergibt das Straßenverkehrsamt in Marl nicht.

Wer ein neues Auto beim Straßenverkehrsamt anmeldet, kann ein Wunschkennzeichen bestellen. Oftmals stehen hinter dem Kürzel der Stadt die Initialen des Halters. Doch es gibt Buchstaben- und Zahlenkombinationen, die eine gewisse Bedeutung haben.

Ein Gladbecker Auto mit dem Kennzeichen „HA“ ist WAZ-Leser Stefan Budde-Siegel aufgefallen. Eine in der Nazi-Szene gängige Zahlen-Kombination ergänzte das Nummernschild. „Das Straßenverkehrsamt in Marl lässt zweideutige Kfz-Kennzeichen zu“, schreibt uns Budde-Siegel mit einem Foto des Kennzeichens.

Fünf Kombinationen sind verboten

Doch das Straßenverkehrsamt richtet sich nach der Fahrzeugzulassungsverordnung. Verboten sind demnach seit 1985 folgende fünf Kennzeichen-Kombinationen: NS (Nationalsozialismus), KZ (Konzentrationslager), SS (Schutzstaffel), SA (Sturmabteilung) und HJ (Hitlerjugend). Denn solche Kombinationen könnten Rückschlüsse auf eine rechtsradikale Gesinnung geben.

47 680 Fahrzeuge in Gladbeck zugelassen

In Gladbeck sind derzeitig 47 680 Fahrzeuge zugelassen. Wie viele davon mit einem GLA-Kennzeichen unterwegs sind, erfasst der Kreis Recklinghausen nicht mehr.

„Seitdem Fahrzeug-Halter das Kennzeichen bei einem Wohnortwechsel mitnehmen dürfen, macht es für uns keinen Sinn mehr, dies zu erfassen“, sagt Kreissprecher Jochem Manz.

„Es können aber auch ganz harmlose Gründe wie etwa die Kombination des Anfangsbuchstabens aus Vor- und Nachnamen eines Halters sein“, sagt Kreissprecher Jochem Manz. Kürzel wie AH (Adolf Hitler) oder HA (Hitler, Adolf) sind demnach nicht verboten, Kennzeichen mit diesen Kombinationen darf das Straßenverkehrsamt in Marl herausgeben.

Kaum Nachfragen nach verbotenen Abkürzungen

Nachgefragt würden diese Abkürzungen von Fahrzeughaltern bei der Zulassung im Straßenverkehrsamt aber eh nicht mehr. „Es scheint sich herumgesprochen zu haben, dass diese Kürzel nicht möglich sind“, sagt Manz.

Entsprechenden Fahrzeughaltern unterstellt Budde-Siegel zunächst einmal Unwissenheit. Viele wüssten gar nicht, was bestimmte Kombinationen aussagten. In der Verantwortung sieht er vielmehr die Zulassungsbehörde. „Einfach blind die Kombinationen zu genehmigen, ist meines Erachtens nach eine Verletzung der Dienstpflichten“, sagt Budde-Siegel in Bezug auf das von ihm gesehene Auto mit der Kombination „HA“ .

Beratung könnte schnell beliebig werden

„Wir halten uns an die gängige Rechtslage“, entgegnet Manz. Alle Kombinationen bis auf die genannten fünf seien erlaubt. In Zweifelsfällen zu beraten, würde einen Schritt zu weit gehen und könnte schnell beliebig werden und die Frage aufwerfen, wann eingegriffen werden müsse und wann nicht.

„Das kann nicht Aufgabe der Mitarbeiter im Straßenverkehrsamt sein“, sagt Manz. Regelungen gibt es im Übrigen nur für Buchstaben-Kombinationen. Bei Zahlen gibt es keine Einschränkungen.