Gladbecki. . Bundesverfassungsgericht prüft Neubewertung. Sorgen der Bürger um explosionsartige Erhöhungen seien jedoch unnötig, versichert Thorsten Bunte.

168 Euro – soviel zahlt der Gladbecker Bürger im Durchschnitt pro Jahr für die Grundsteuer B, die auf Grundbesitz erhoben und von Eigentümern auf die Miete umgelegt wird. 12,7 Millionen Euro fließen so jedes Jahr ins Stadtsäckel, eine wichtige und sichere Einnahme, die dazu beiträgt, den „Laden“ Stadt am Laufen zu halten. Dennoch ist die Grundsteuer – aktueller Hebesatz 690 Punkte – immer auch ein Reizthema in der Politik. Für die CDU, die eher weniger als mehr davon erheben will; für die Bürger, die sie notgedrungen zahlen müssen. Jede Erhöhung des Hebesatzes, wie zuletzt bei den Haushaltsberatungen für den Notfall eines nicht gedeckten Etats von der SPD ins Spiel gebracht, führt zu hitzigen Diskussionen.

Dass das Bundesverfassungsgericht jetzt prüft, ob die Einheitswerte, auf deren Grundlage die Steuer berechnet wird, noch zulässig sind, weckt bei einigen Bürgern erneut Befürchtungen, sie könnten verstärkt zur Kasse gebeten werden. Denn die oftmals noch aus dem Jahr 1964 stammenden Einheitswerte für die Berechnung der Steuer dürften dann nicht mehr zutreffen. Die Gladbecker CDU hat bereits gewarnt, die Neuberechnung könne Hauseigentümer in den Ruin treiben.

Kämmerer: Die Reform wird aufkommensneutral durchgeführt

Davon kann keine Rede sein, beruhigt Gladbecks Kämmerer Thorsten Bunte jedoch. Er nutzte die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Klarstellung: „Es ist falsch, dass es insgesamt zu einer extremen Mehrbelastung durch die vom Bundesrat vorgeschlagene Grundsteuerreform kommen würde. Vielfach wird ignoriert, dass es erklärtes Ziel ist, die Reform aufkommensneutral auszugestalten“, erklärt er. Das bedeute im Klartext: Die Steuerzahler sollen nicht deutlich mehr oder weniger belastet werden, sondern gleichmäßiger und damit gerechter. Was heißen könnte: Alle Häuser müssten neu bewertet werden, dann würden auch Wertsteigerungen älterer Gebäude berücksichtigt. Das ist aktuell nicht der Fall.

Bürgermeister: Auswirkungen sind nicht absehbar, aber es gibt keine Erhöhung auf kaltem Weg

Von explosionsartigen Grundsteuererhöhungen oder existenzbedrohenden Szenarien für Gladbecker Grundstücks- und Immobilienbesitzer könne aber nicht die Rede sein. Das sei schon deshalb abwegig, da es ein so genanntes verfassungsrechtlich abgesichertes steuerliches Erdrosselungsverbot gibt, das eben solche Situationen verhindern soll.

Unterschiedliche Bewertungen

Die Höhe der Grundsteuer berechnet sich nach Art und Lage des Hauses. Ein Zechenhaus in Brauck ist günstiger als ein Neubau in Rentfort.

Die Höhe der zu zahlenden Steuer wird aus Einheitswert x Steuermesszahl x Hebesatz errechnet. Reine Hebesatz-Vergleiche hinken daher.

Welche Auswirkungen eine Grundsteuerreform auf die Gladbecker Hebesätze haben würde, kann zurzeit nicht gesagt werden. Bürgermeister Ulrich Roland jedoch versichert: „Wir werden die Bürger nicht auf kaltem Wege zusätzlich belasten.“