Gladbeck. . Beim Streetfood&Musikfestival im Mai öffnen die Läden in Gladbeck nicht. Entscheidung im Hauptausschuss. Die Gewerkschaft hat Zweifel angemeldet.

Nicht vier, sondern nur drei verkaufsoffene Sonntage wird es in diesem Jahr geben. So entschied der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am Montagabend mehrheitlich.

Ursprünglich geplant und von der Werbegemeinschaft Gladbeck beantragt worden waren vier verkaufsoffene Sonntage – zum Ostermarkt (25. März), Streetfood&Musikfestival (6. Mai), Appeltatenfest (2. September) und Nikolausmarkt (9. Dezember). Wenn der Rat der Empfehlung des Ausschusses am Mittwoch folgt, was anzunehmen ist, wird der Verkaufssonntag beim Streetfood&Musikfestival am 6. Mai jedoch gestrichen.

Festival: Konstrukt für Ladenöffnung

Den Ausschlag für diese Entscheidung gab die vierseitige, umfassende Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di, in der mit Blick auf die Interessen der Beschäftigten grundsätzliche Bedenken an den Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen geäußert werden, im Speziellen aber besonders die Rechtmäßigkeit beim Streetfood & Musikfestival bezweifelt wird.

Im Gegensatz zu den anderen drei traditionellen Veranstaltungen in der Stadt sieht Gewerkschaftssekretär Michael Sievers in dem Festival, das im vergangenen Jahr erstmals durchgeführt wurde und rund 1500 Besucher hatte, eher „ein Konstrukt, das für eine Sonntagsöffnung herhalten soll“. Mit anderen Worten: Es fehlt der Anlass.

„Entfesselung“ und neue Gesetzeslage werden voraussichtlich erst ab Sommer gelten

Mit dieser Argumentation der Gewerkschaft bestehe die Gefahr der Rechtsunsicherheit und das könnte bedeuten, dass, wenn es zu einer gerichtlichen Feststellung käme, der verkaufsoffene Sonntag wenige Tage vor dem Event gekippt werden könnte, erläuterte Peter Breßer-Barnebeck, Leiter der Wirtschaftsförderung, die Bedenken der Verwaltung im Ausschuss. Daher laute die Empfehlung an die Politik, dieses Risiko nicht einzugehen, auch um den Geschäftsleuten einen sicheren Rahmen zu geben.

Denn nach wie vor gilt die aktuelle Gesetzeslage, auch wenn die CDU/FDP- Landesregierung in ihrem „Entfesselungspaket I“ eine Lockerung der anlassbezogenen Gründe für verkaufsoffene Sonntage angekündigt hat, ist mit einer Gesetzesänderung nicht vor dem Sommer in diesem Jahr zu rechnen.

Auch Rechtsdezernent Dr. Guido Hüpper riet ab. Er wies darauf hin, dass die Gewerkschaft in den vergangenen Jahren mehrfach auf juristischem Wege geplante verkaufsoffene Sonntage verhindert habe. Und die Stadt wäre in einer gerichtlichen Auseinandersetzung in einer schlechten Ausgangsposition, da das neue Festival das rechtlich schwächste wäre.

Die Katholische Kirche hat sich nicht geäußert

Den Argumenten konnte sich die Politik nicht verschließen. „Es macht Sinn auf drei Sonntage zu gehen“, gab SPD-Fraktionschef Michael Hübner den Takt vor, dem sich fast alle anschlossen. Einzig Olaf Jung, Die Linke, brachte grundsätzliche Zweifel vor. „Stadtfeste funktionieren auch ohne verkaufsoffene Sonntage“, argumentierte er. Und auch der Konkurrenz des Online-Handels könne so nicht begegnet werden.

Verwunderung rief hervor, dass die Katholische Kirche, bekanntermaßen Kritiker der Sonntagsöffnungen. keine Stellungnahme abgegeben hat. Und die Evangelische Kirchengemeinde Gladbeck beließ es beim lapidaren Hinweis: Wir sind keine Befürworter, werden aber nicht explizit widersprechen.

>> IHK: ANLASS MUSS DIE VERANSTALTUNG SEIN

  • Für die geplante Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen muss die Verwaltung Stellungnahmen von u. a. Verbänden, Gewerkschaft, Kirchen einholen.
  • Auch die IHK Nord Westfalen machte deutlich, dass verkaufsoffene Sonntage nur aus Anlass einer Veranstaltung zulässig sind, die selbst einen beträchtlichen Besucherstrom auch ohne Öffnung der Läden hervorruft.