Online günstig Flüge buchen oder preiswert Medikamente ordern – und dann satte Aufschläge fürs Bezahlen mit Kreditkarte berappen. Damit ist ab sofort Schluss: „Für Kreditkartenzahlungen dürfen Händler – auch im Laden – künftig keine gesonderten Gebühren mehr verlangen. Das gilt europaweit und wird durch die neue EU-Zahlungsdienste-Richtlinie vorgegeben, die bis Mitte Januar in nationales Recht umgesetzt sein muss“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Untersagt sind auch Zusatzgebühren bei Überweisungen und Lastschriftverfahren im SEPA-System.

Online günstig Flüge buchen oder preiswert Medikamente ordern – und dann satte Aufschläge fürs Bezahlen mit Kreditkarte berappen. Damit ist ab sofort Schluss: „Für Kreditkartenzahlungen dürfen Händler – auch im Laden – künftig keine gesonderten Gebühren mehr verlangen. Das gilt europaweit und wird durch die neue EU-Zahlungsdienste-Richtlinie vorgegeben, die bis Mitte Januar in nationales Recht umgesetzt sein muss“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Untersagt sind auch Zusatzgebühren bei Überweisungen und Lastschriftverfahren im SEPA-System.

Die Verbraucherzentrale skizziert die wichtigsten Regeln für Bankkunden im Überblick:

1Zahlungsdienstleister müssen künftig eine stärkere Kundenauthentifizierung verlangen. Wollen Kunden z. B. per Internet auf ihr Konto zugreifen, müssen sie mindestens zwei dieser Kriterien erfüllen: Sie müssen über eine Girokarte verfügen, das Passwort fürs Konto nennen oder sich über ihren Fingerabdruck zu erkennen geben. Mit diesen Maßnahmen soll die Sicherheit bei Bezahlvorgängen erhöht werden. Diese Teilregelung tritt frühestens Mitte des Jahres in Kraft.

2Bei unbefugtem Konto- und Kartenzugriff müssen Kunden künftig nicht mehr mit 150 Euro, sondern nur noch mit 50 Euro haften – sofern sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Ein solches Fehlverhalten von Kunden können die Geldinstitute jedoch nicht einfach behaupten, sondern sie müssen dies nachweisen.

3Die Möglichkeit, Lastschriften ohne Angabe von Gründen innerhalb von acht Wochen nach Belastung zurückbuchen zu lassen, ist zwischen Kunden und Bank bereits vertraglich geregelt. Das Recht auf Lastschriftrückgabe wird nun noch weiter gesetzlich bekräftigt. Kunden können sich Lastschriften innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen erstatten lassen.

4Viele Hotels und Autovermietungen reservieren bei Buchung oder Anmietung einen bestimmten Betrag auf dem Kartenkonto ihrer Kunden. Das geht künftig nur noch, wenn Karteninhaber dem vorher zugestimmt haben. Erst dann ist die Kreditkartenfirma oder Bank berechtigt, diesen Betrag auf einem Kundenkonto vorübergehend zu sperren.

5Kunden können Drittanbieter damit beauftragen, über ihren Online-Banking-Zugang Zahlungen vorzunehmen oder Kontoinformationen abzurufen. Mit der Zahlungsdienste-Richtlinie werden diese Firmen nun gesetzlich anerkannt und unterliegen der Finanzaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das bedeutet für Kunden: Sie dürfen diesen Diensten jetzt auch ihre PIN und TAN mitteilen.

6Das sicherheitstechnisch längst veraltete iTAN-Verfahren mit durchnummerierter TAN-Liste auf Papier hat ausgedient. Viele Banken und Sparkassen haben bereits auf Chip-TAN oder App-basierte Verfahren umgestellt. Es ist damit zu rechnen, dass alle anderen Geldinstitute demnächst ebenfalls umstellen und die TANListe ins Altpapier wandert.