Vest. . Seit Juli 2017 besteht die Pflicht zur Anmeldung. Rund 450 Sexdienstleistende gibt es im Kreisgebiet. Ein Saunabetrieb ist in Gladbeck gemeldet.

Nur 99 Prostituierte von schätzungsweise 450 im Kreis sind bislang der Pflicht nachgekommen, sich registrieren lassen. Dabei soll die Anmeldung bei den kommunalen Behörden nach dem am 1. Juli in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetz ihrem eigenen Schutz dienen. Sexdienstleistende sollen damit vor Ausbeutung und Gewalt geschützt werden. Mit der Anmeldung soll auch eine verbindliche Beratung über Steuerpflicht, Krankenversicherung und Gesundheitsfragen einhergehen.

Wer das Gesetz ignoriert, riskiert ein Bußgeld

Die Frist für die Anmeldung lief am 31. Dezember 2017 ab. Wer das neue Gesetz ignoriert, riskiert ein Bußgeld. Das gilt auch für die Betreiber von Bordellen, Saunaclubs oder Escort-Agenturen, die ebenfalls bis Ende des Jahres eine Betriebserlaubnis zu beantragen hatten und nun bestimmte Auflagen in puncto Sicherheit, Hygiene und Gesundheitsschutz erfüllen müssen.

Partytreff Palace in Gladbeck an der Stollenstraße

Auch in Gladbeck gibt es ein Etablissement, den Partytreff Palace an der Stollenstraße. Der ist bei der Stadtverwaltung Gladbeck bekannt und als „Saunabetrieb mit gewerblicher Zimmervermietung“ gemeldet, teilt das Presseamt mit. Insgesamt gibt es im Kreis Recklinghausen 14 Etablissements, die bisher der Aufforderung der Anmeldung nachgekommen sind. Laut Kreisverwaltung dürfte die Zahl der Bordelle allerdings höher sein.

Die Bußgeld-Keule hat der Kreis jedoch noch nicht ausgepackt. „Wir setzen nach wie vor darauf, dass Prostituierte und Betriebe freiwillig ihren Pflichten nachkommen, bevor Bußgelder oder Zwangsmaßnahmen eingeleitet werden müssen“, erklärt Kreissprecher Jochem Manz.

Beratungsverein Madonna kritisiert das Gesetz

Das neue Gesetz zwingt Prostituierte dazu, einen Ausweis mit Foto mit sich zu führen, den sogenannten „Hurenpass“. Beratungsorganisationen wie Madonna e.V., die sich um Sexarbeiterinnen in der Region kümmern, haben das Gesetz von vornherein abgelehnt, fühlen sich nun in ihrer Kritik bestätigt und fordern die sofortige Abschaffung. „Dieses unüberlegte Gesetz sorgt für mehr Verunsicherung bei den Betroffenen, als dass es sie schützt“, sagt Astrid Gabb, Leiterin des Vereins Madonna in Bochum.

Ohne Ausweis keine Beschäftigung

Prostituierte, die keinen Ausweis besitzen, dürfen auch von Bordellen nicht mehr beschäftigt werden. Das neue Gesetz treibe die Frauen auf die Straße, so die Erfahrung eines Betriebs in Dorsten-Wulfen. „Dabei gehören die Straßenstriche verboten, denn dort sind die Frauen völlig ungeschützt den Männern ausgeliefert“, so ein Bordellangestellter.

Die Anmeldung erfolgt bei der Gesundheitsberatung des Kreises, Bezirksstelle Marl,

Lehmbecker Pfad 35, Tel. 02365 / 935-7575).; oder beim Ordnungsamt, Kreishaus Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1,

Tel. 02361 / 53-5041 und 53-5042.

Es wird um telefonische Terminabsprache gebeten.

Nach den Erfahrungen der Beratungsstellen haben Sexarbeiterinnen häufig einen guten Grund, ihre Identität zu verheimlichen. Denn viele von ihnen führen ein Doppelleben, oftmals wissen Angehörige nichts von ihrer Tätigkeit. Frauen aus Ländern, in denen Prostitution verboten ist, befürchten Probleme, wenn sie in ihre Heimat zurückkehren wollen.

Kreis sichert Datenschutz zu

Nach Angaben von Madonna e.V. gebe es erste Fälle, in denen Familien etwa in Rumänien durch deutsche Behördenschreiben von der geheim gehaltenen Sexarbeit eines Angehörigen erfahren haben sollen. Der Kreis Recklinghausen versichert allerdings, dass der Datenschutz auf jeden Fall gewährleistet sei.