Gladbeck. . Der Antrag wurde für den ersten Kulturausschuss im neuen Jahr gestellt. Das Anliegen der CDU stößt bei der Verwaltung auf Unverständnis.

Man mag beim jüngsten Antrag der CDU für den Kulturausschuss an einen Aprilscherz denken: Ratsfrau Müzeyyen Dreessen bittet die Verwaltung um Prüfung, ob die Reklame des Rex-Kinos an der Rentforter Straße erhalten werden kann, indem sie am Kommunalen Kino (KoKi) beziehungsweise dem Gebäude der Stadtbücherei angebracht wird.

Die weitere Begründung: Beim Anblick des Ende 1956 eröffneten und Mitte der 1990er Jahre geschlossenen Kinos würden bei vielen, insbesondere älteren Gladbeckern Erinnerungen wach. „Ging man doch hier als Jugendlicher in den neuesten James-Bond-Film oder als Kind in den neuesten Asterix Film. In den späteren 80ern zeigte hier das KoKi die legendären Vorführungen der Rocky Horror Picture Show. Das Rex-Kino ist Geschichte unserer Stadt“, so Ratsfrau Dreessen.

Idee stößt bei der Stadtverwaltung auf Unverständnis

Im Rathaus stößt die CDU-Idee auf Unverständnis. „Der Stadtverwaltung erschließt sich nicht die Sinnhaftigkeit, dies zu tun“, so Christiane Schmidt vom Presseamt. „Alte Gladbecker verbinden das Rex-Kino und ihre Erinnerungen daran mit dem Vorführsaal an der Rentforter Straße.“ Dringenden Handlungsbedarf gebe es auch nicht. „Der Verwaltung ist nicht bekannt, dass es Absichten des Hauseigentümers gibt, die Reklame zu demontieren.“ Wäre dies der Fall, könnte darüber nachgedacht werden, „den Schriftzug als Teil der Lokalgeschichte im Stadtmuseum zu erhalten“.

Die Anbringung am Gebäude der Stadtbücherei sei auch nicht ohne weiteres möglich, da es Abmachungen mit dem Architekten gebe, die die Gestaltungsmöglichkeiten einschränkten. „Zudem war das KoKi immer das KoKi und weckt so im Grunde auch keine Erinnerungen an das Rex, auch wenn dort mal der Saal für kommunale Filmvorführungen genutzt wurde“, so Schmidt.

Der Antrag der CDU werde selbstverständlich gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt im Kulturausschuss am 15. Januar behandelt, „mit entsprechender Stellungnahme der Stadtverwaltung“.