Gladbeck. Gesetzliche Möglichkeiten sollen an weiterführenden Schulen strikter angewandt werden. Klassenraumkapazität ist durch starke Zuzüge angespannt.

  • Die gesetzliche Möglichkeiten sollen an weiterführenden Schulen strikter angewandt werden
  • Hintergrund: Die Klassenraumkapazität ist durch starke Zuzüge von Familien mit Kindern angespannt
  • Der Schulausschuss und der Rat befassen sich in öffentlicher Sitzung mit dem Thema

Zuerst alle Gladbecker Kinder an den Schulen im Stadtgebiet unterbringen – und erst dann weitere Schüler aus umliegenden Städten aufnehmen! Dieses Motto soll jetzt verschärft an allen weiterführenden Schulen angewendet und entsprechend von der Lokalpolitik beschlossen werden.

Hintergrund ist, dass die vorhandene Schulraumkapazität an den Gladbecker Schulen aufgrund der demografischen Entwicklung (z.B. Zuzug schulpflichtiger Kinder) angespannt ist und zunächst die Versorgung Gladbecker Kinder sichergestellt werden soll.

Die Aufnahme kann verweigert werden

Die Möglichkeit der Vorrangstellung einheimischer Kinder wird durch das 10. Schulrechtänderungsgesetz vom April 2014 gestärkt. Dieses sieht vor, dass der Schulträger nun festlegen kann, dass auswärtigen Schülerinnen und Schüler, die in ihrer Gemeinde eine der gewählten Schulformen (auch Grund- oder Förderschulen) besuchen könnten, die Aufnahme verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität übersteigt.

Dies wird vor allem Schülerinnen und Schüler aus Bottrop und Gelsenkirchen betreffen, die seit Jahren traditionell in hoher Anzahl Gladbecker Schulen besuchen. Im Schuljahr 2016/17 waren dies insgesamt 914 auswärtige Schülerinnen und Schüler, davon 527 aus Gelsenkirchen und 352 aus Bottrop. Dem standen 695 auspendelnde Gladbecker Schülerinnen und Schüler gegenüber, die eine auswärtige Schule besuchen. Im aktuellen Schuljahr 2017/18 hat sich die Einpendlerzahl auf 839 Schüler verringert. Bei den weiterführenden Schulen wurden von 169 externen Kindern, die für die fünfte Klasse angemeldet wurden, letztlich 98 aufgenommen.

Der Schulausschuss berät heute

Auch im Schulentwicklungsplan der Stadt Gladbeck 2016 bis 2021 wird vom Gutachter die großzügige Aufnahme von Einpendlern als „Luxusproblem“ thematisiert, wodurch die Stadt auch in ungewöhnlich starkem Umfang schulische Versorgungsleistungen (z.B. durch Beteiligung an den Schülerfahrtkosten) für benachbarte Kommunen übernimmt. Die Anwendung des neuen Schulgesetzes ermögliche „eine wirkungsvolle Steuerung des Schüleraufkommens“.

Der Schulausschuss wird am heutigen Montag ab 16 Uhr in öffentlicher Sitzung im Musikraum der Werner-von-Siemens-Realschule über den Beschlussentwurf der Stadtverwaltung beraten. Der Beschluss, zur Sicherstellung der Versorgung Gladbecker Kinder die Regelung des Schulgesetzes (§46 Absatz 6) auf alle weiterführenden Schulen anzuwenden, soll letztlich vom Rat in seiner letzten Sitzung des Jahres, am 12. Dezember, im Ratssaal gefasst werden.