Gladbeck. Wunsch: Reaktivierung der Geburtshilfe in Gladbeck, da ein Versorgungsengpass für schwangere Frauen in der Region droht.

  • Wunsch: Schnelle Reaktivierung der Geburtshilfe im Gladbecker Krankenhaus
  • Begründung: Ein Versorgungsengpass für schwangere Frauen in der Region droht
  • Überlastung der Geburtskliniken verschärft sich durch Schließung an Ev. Kliniken

Obgleich die neun verbliebenen St. Barbara-Hebammen im Rechtsstreit mit den Katholischen Kliniken Emscher-Lippe jetzt den dritten Kündigungsversuch ertragen müssen, hoffen sie auf ein „Weihnachtswunder“. „Aus unserer Sicht ist es auch wirtschaftlich sinnvoll, die Geburtshilfestation in Gladbeck wieder zügig zu öffnen. Damit würde die KKEL-Geschäftsleitung auch selbst ihrem unzulässigen Verhalten entgegenwirken“, so der Rechtsbeistand der Hebammen, Martin Löbbecke.

Durch die aktuell bekannt gewordene Absicht, dass die Evangelischen Kliniken in Gelsenkirchen zum Jahresende ihre Geburtsabteilung schließen, „droht ein Versorgungsengpass in der Region, da bereits seit Schließung der St. Barbara-Geburtsstation die umliegenden Häuser auch aufgrund zunehmender Geburtenzahl überlastet sind“, erläutert Löbbecke. Die von den KKEL angestrebte Fusion mit St. Augustinus böte auch Vorteile für die Barbara-Geburtshilfe, „da so eine umfassende Kooperation mit dem Perinatalzentrum des Marien-Hospitals möglich wird“.

Gegen geltenden Krankenhausplan verstoßen

Zudem sei festzustellen, „dass die KKEL die Geburtsstation in Gladbeck Ende 2016 gegen den rechtlich verbindlichen geltenden Krankenhausplan geschlossen haben, der die Vorhaltung einer Geburtshilfe vorsieht, und nicht einmal die Bezirksregierung als zuständige Krankenhausaufsicht davon vorab in Kenntnis gesetzt haben“, so Löbbecke weiter. Dieses rechtswidrige Vorgehen belegten ihm vorliegende Unterlagen, wonach die Bezirksregierung erst am 22. Februar 2017 informiert wurde. „Wir haben jetzt bei der Bezirksregierung und der Landesregierung beantragt, im Wege der Rechtsaufsicht Maßnahmen gegen die KKEL zu ergreifen, damit durch Eröffnung der Geburtshilfe wieder die verbindlichen Vorgaben des Krankenhausplanes erfüllt werden“.

Außerdem, so der Rechtsanwalt weiter, „haben wir die Schiedsstelle des Caritasverbandes für das Bistum Essen eingeschaltet. Zudem Klagen wir vor dem Arbeitsgericht jetzt auf dauerhafte Beschäftigung der neun betroffenen Frauen als Hebammen“. Diese würden jetzt zunächst das Angebot der KKEL zur Weiterbeschäftigung im laufenden Rechtsstreit (Prozessbeschäftigung) annehmen, „wonach sie ab kommendem Montag als Pflegehilfskräfte im Hospital beschäftigt werden“, so Löbbecke, „allerdings zu ihren Bezügen als Hebamme.“