Der Trend der diesjährigen Landtagswahlen (4363 Briefwähler) setzt sich fort. Bei der Bundestagswahl vor vier Jahren waren es fast 900 weniger.

  • Die 7000er-Grenze wurde am Wochenende geknackt
  • Stadt benötigt 22x5 Helfer allein für die Briefwahl
  • Menschen mit Beeinträchtigung sollten schauen, ob ihr Wahllokal als barrierefrei gekennzeichnet ist

Bereits jetzt – knapp zwei Wochen vor der Bundestagswahl – wollen mehr Gladbecker von der Option Gebrauch machen, per Briefwahl ihre Stimme abzugeben, als vor vier Jahren. Waren es zum vergangenen Wochenende 6688 Anträge, wurde gestern die 7000-Marke geknackt.

7182 Briefwahlanträge gingen bislang im Rathaus ein. Bei der Bundestagswahl 2013 waren es im Vergleichszeitraum 6289 – also 893 weniger. Am Tag des Urnengangs selbst wurden 8750 Briefwahlanträge registriert.

Reserveliste für alle Fälle

„22 mal fünf Helfer brauchen wir allein für die Briefwahl“, sagt Tim Deffte, Sprecher der Stadtverwaltung. Hinzu komme die Besetzung in den 60 übrigen Wahlbüros. Deffte rechnet vor: Sechs Leute pro Standort, macht insgesamt 360 Helfer.

„Und wir haben für alle Fälle noch eine Reserveliste“, sagt der Rathaus- Sprecher. Im Gegensatz zu anderen Städten herrsche in Gladbeck kein Mangel an Helfern, da ein fester Stamm parat stehe. „Wir sind da bestens aufgestellt“, betont Deffte.

Nachschauen, ob das Wahllokal barrierefrei ist

Die städtische Wahlbüro bietet Wege, damit auch Gladbecker mit körperlichen Beeinträchtigungen ihr Votum ungehindert abgegeben können. Wer mobilitätseingeschränkt ist, sollte auf seiner Benachrichtigung nachschauen, ob das zuständige Wahllokal als barrierefrei gekennzeichnet ist.

Treffe das nicht zu, gebe es die Möglichkeit der Stimmabgabe in einem anderen (barrierefreien) Wahllokal in Gladbeck. Allerdings müsse dafür im Briefwahlbüro bis zum 22. September, 18 Uhr, ein Wahlschein beantragt werden, stellt die Stadtverwaltung klar. Sie unterstreicht: „Dieser muss zwingend am Wahlsonntag im barrierefreien Wahllokal vorgelegt werden!“

Unterstützung für Menschen mit Beeinträchtigung

Wahlberechtigte, die nicht lesen oder wegen einer anderen Beeinträchtigung nicht selbst wählen können, dürfen sich durch eine Hilfsperson unterstützen lassen. Diese ist frei wählbar, muss jedoch mindestens 16 Jahre alt sein.

Auch im Briefwahlbüro erhalten die Bürger Auskunft: Neues Rathaus, Zimmer 061, Willy-Brandt-Platz 2, 99 20 05.