Essen / Gladbeck. . Der 23-Jährige hatte die Vergewaltigung bestritten. Doch das Gericht glaubte seiner Ex-Freundin, ein What’sApp-Chat überführte ihn.
- Die Staatsanwältin hatte keinen Zweifel an der Schuld des 23-jährigen Gladbeckers
- Der Verteidiger des Angeklagten hatte auf Freispruch plädiert
- Doch das Gericht folgte der Argumentation der Staatsanwältin
Der 23 Jahre alte Gladbecker ließ den Mund offen, als er am Dienstag das Urteil der VI. Essener Strafkammer hörte. Immer wieder schüttelte er danach den Kopf. Zu drei Jahren und zehn Monaten Haft hatte das Gericht ihn wegen Vergewaltigung verurteilt.
Von Anfang an hatte er die Tat bestritten. Auch sein Verteidiger Günter Klose plädierte auf Freispruch, weil Aussage gegen Aussage stehe und die Schuld des Mandanten nicht zweifelsfrei festzustellen sei. Doch das Gericht folgte der Argumentation von Staatsanwältin Lena Peters, die keinen Zweifel an der Schuld des 23-Jährigen hatte.
Sex auch nach der Trennung
Mit seiner fünf Jahre jüngeren Freundin war der Angeklagte drei Jahre zusammen. Ende 2016 hatten sie sich getrennt – auf Wunsch der Frau. Doch sie hielten Kontakt. Denn wegen ihrer eigenen häuslichen Situation hatte sie ihre Haustiere, Frettchen, bei ihm untergebracht. Trotz der Trennung kam es auch weiterhin zu sexuellen Kontakten.
Am 23. Januar soll er sie dann zum Sex gezwungen, ihr dabei Mund und Nase zugehalten und sie geschlagen haben. Hintergrund war laut Urteil ihre Weigerung, ihm ihr Passwort für ihr Handy zu verraten.
Richterin spricht von Martyrium
Er habe nämlich herausfinden wollen, wie eng ihre Kontakte zu einem vermeintlichen Nebenbuhler waren. Richterin Jutta Wendrich-Rosch sprach im Urteil von einem Martyrium für die junge Frau, weil die Tat in seiner Wohnung sich über längere Zeit hingezogen habe. Direkt im Anschluss soll er selbst erschüttert gewesen sein. Er habe ihr ein Glas Nutella gebracht und ein Messer, damit sie ihn erstechen solle.
Zwei Tage später informierte sie auf Initiative eines anderen Freundes die Polizei. Die Richterin gestand zu, dass die Aussage der jungen Frau in manchen Punkten „keineswegs flüssig“ gewesen sei. Auf der anderen Seite habe auch der Angeklagte viel gelogen.
Entschuldigung bei What’sApp
Es sei aber nicht so, dass ein Gericht bei Aussage gegen Aussage verurteilen dürfe. Es müsse immer ein Umstand von außen kommen, der den Schuldvorwurf stütze.
In diesem Fall war es der What’sApp-Verkehr, der den Angeklagten überführte. Richterin Jutta Wendrich-Rosch: „Der Chat ist eindeutig.“ Denn kurz nach der Tat hatte der 23-Jährige sich bei ihr entschuldigt: „Es war ekelhaft und grausam. Bitte behalte das für dich.“