Gladbeck. Gladbecker Anwohner der stark befahrenen Strecke von Oberhausen-Osterfeld nach Hamm können bald ruhiger schlafen.

  • Anwohner der stark befahrenen Strecke von Oberhausen-Osterfeld nach Hamm können bald ruhiger schlafen
  • Die drei Meter hohen Wände werden auf einer Strecke von insgesamt etwa 1,7 Kilometern Länge errichtet
  • Der Umweltausschuss behandelt das Thema in seiner öffentlichen Sitzung im Ratssaal am Donnerstag

Gute Nachricht für Gladbecker Bürger, die durch Lärm von Personen- und Güterzügen, die von Bottrop in Richtung Buer rumpeln, auch in ihrer Nachtruhe gestört werden. Die Deutsche Bahn hat der Stadt mitgeteilt, dass an dem Streckenabschnitt im Innenstadtbereich Lärmsanierungen durchgeführt werden sollen. Konkret ist als aktive Schallschutzmaßnahme die Errichtung von einer 850 Meter langen Lärmschutzwand südlich des Bahnhofs Gladbeck West und einer 840 Meter langen Wand in Höhe des Heisenberg-Gymnasiums und Nordparks vorgesehen (siehe Grafik rechts), die je eine Höhe von drei Metern haben.

© DB/DENISE OHMS

Die nördlich gelegene Schallschutzwand am Gymnasium/Nordpark besteht aus zwei getrennten Abschnitten, die sich leicht überlappen. „Die Maßnahme wird von der Stadt begrüßt. Sie wird eine Entlastung auch für die Nachtruhe der Anwohner der Bahntrasse bewirken“, sagt Klaas Schonnefeld vom Gladbecker Umweltamt. Er ist unter anderem für den Lärmaktionsplan der Stadt zuständig, der darstellt, wo Lärmbelastungen für die Bürger im Stadtgebiet auftreten.

Die Deutsche Bahn hat einen Lärmaktionsplan aufgestellt

Die Deutsche Bahn hatte ihrerseits in den vergangenen Jahren einen Lärmaktionsplan aufgestellt, um Belastungsschwerpunkte entlang der Bahnstrecken zu ermitteln. Dabei wurden die Lärmpegel, die sich vom Schienenverkehr in Richtung der Wohnhäuser ausbreiten, berechnet, um zum Beispiel zu ermitteln, wie viele Bürger entlang der Bahntrassen in der Nacht ab einem Wert von 45 Dezibel Lärm betroffen sind. Demnach ergab sich für Gladbeck eine Anzahl (Lärmkennziffer) von 38 530 Menschen.

Der Schutz vor Verkehrslärm beim Neu- und Ausbau von Schienenwegen ist grundsätzlich im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Für bereits existierende Strecken gelten diese Bestimmungen aber nicht, so dass die Deutsche Bahn hier nicht zwingend handeln muss. Um den Schienenverkehrslärm auch entlang hochbelasteter Streckenabschnitte im bestehenden Bahnnetz zu reduzieren, hat der Bund bereits 1999 ein

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freiwilliges Lärmsanierungsprogramm aufgelegt. Seit dem 1. Januar 2016 gelten für die Lärmsanierung neue Grenzwerte, die tagsüber auf 67 und nachts auf 57 Dezibel Lärm festgesetzt wurden. Der Bund stellt seit 2016 mehr Mittel zur Verfügung, so dass jährlich bis zu 150 Millionen Euro für Lärmschutzmaßnahmen an stark belasteten Ortsdurchfahrten abgerufen werden können.

Auch Einbau von Schallschutzfenstern wird gefördert

Diese Gelder können sowohl für aktiven Schallschutz wie Lärmschutzwände oder verbesserte „schallschluckende“ Technik an Bahnen und Schienennetz, aber auch passive Maßnahmen, wie den Einbau von Schallschutzfenstern an Wohnhäusern, verwendet werden. Dies ist wiederum eine gute Nachricht für Gladbecker Bürger, da für betroffene Häuser außerhalb des Wirkungsbereiches der geplanten Lärmschutzwände, an denen es zur Überschreitung der Lärmgrenzwerte kommt, ein passiver Schallschutz vorgesehen ist. Klaas Schonnefeld: „Die Bürger selbst brauchen dafür nicht aktiv zu werden, die Bahn wird sich mit ihnen in Verbindung setzen.“

Dies kann allerdings noch ein wenig dauern, da zunächst Ingenieurbüros mit der weiteren Detailplanung beauftragt werden (z.B. Baulärmgutachten, Artenschutzgutachten, Abstimmungsgespräche mit der Stadt und betroffenen Eigentümern), die sich bis über das nächste Jahr hinaus hinziehen werden. Die Umsetzung des Aufbaus der Lärmschutzwände ist so erst für den Sommer 2019 geplant.