Gladbeck. Nach heftiger Kritik lässt die Stadtverwaltung über das Grundstück der Willy-Brandt-Schule erneut im Wirtschaftsförderungsausschuss diskutieren.

  • Die Stadtverwaltung weist sämtliche Kritik an ihrer Vorgehensweise beim Verkauf des Zweckeler Grundstücks zurück
  • Um aber alle Details nochmals zu erörtern, kommt das Thema ein weiteres Mal in den Wirtschaftsförderungsausschuss
  • Fachämter halten das Verkaufsverfahren ohne Ausschreibung an ausgewählte Bieter für rechtens

. Das Thema „Verkauf Willy-Brandt-Schule“ hält Politik und Verwaltung weiter in Atem. Nach der teils heftigen Kritik am Vorgehen der Stadt beim geplanten Verkauf des Grundstücks an den in Bottrop ansässigen Immobilienentwickler Jockenhöfer kommt das Thema am 21. September erneut in den Wirtschaftsförderungsausschuss.

„Wir wollen damit den öffentlich erhobenen Vorwürfen entgegentreten, das Grundstück werde unter Wert verkauft und der Ausschuss sei nicht rechtzeitig und umfassend informiert worden“, heißt es von Wirtschaftsförderer und Chefkommunikator Peter Breßer-Barnebeck in einer Stellungnahme der Stadtverwaltung. In öffentlicher Sitzung werde Anwalt Dr. Marc Dinkhoff von der Kanzlei Wolter Hoppenberg, die die Verwaltung bei dem Thema beraten hat, Fragen der Ausschussmitglieder zum Verkaufsverfahren beantworten. Ferner wolle die Verwaltung die bisherige Praxis bei Grundstücksverkäufen darstellen und mit der Politik darüber diskutieren.

Verwaltung weist sämtliche Kritik zurück

Im Gespräch mit der WAZ wies Breßer-Barnebeck sämtliche Kritik am Vorgehen der Verwaltung zurück. „Da wird intensivst versucht, einen Skandal herbeizureden.“ Das Verfahren und der geplante Verkauf an Jockenhöfer sei „ausdrücklich rechtssicher“, betonte der Chefkommunikator.

Man habe frühzeitig und umfassend über die Absicht der Verwaltung berichtet, das Schulgrundstück in Zweckel zu verkaufen. Im März wurde im Wirtschaftsförderungsausschuss ebenso wie im Sport- und Schulaussschuss informiert. Die Ausschüsse seien über das Bieterverfahren mit zwei Interessenten, die Neubebauung mit einem Wohn-, Geschäfts- und Ärztehaus plus Supermarkt informiert worden. Im Mai und Juligab es schriftliche Vorlagen, aber bis Juli keine Nachfragen. „Es verwundert auch, dass in all der Zeit keine Kritik kam.“

Der Fraktion Die Linke wird Akteneinsicht gewährt

Die Stadtverwaltung habe nichts zu verbergen. Daher sei selbstverständlich auch Linke-Fraktionschef Olaf Jung die von ihm in der vergangenen Woche geforderte Akteneinsicht gewährt worden. „Herr Jung ist am Mittwochmorgen hier und kann alles einsehen“, so Breßer-Barnebeck.

Der Wirtschaftsförderer wies insbesondere die Kritik zurück, der im Juli genannte Marktwert des Grundstücks von 1,08 Millionen Euro sei für Jockenhöfer „zurecht gerechnet“ worden. Der hatte 1,25 Millionen geboten, zuvor waren 1,88 Mio Euro – der Bilanzwert – das Kaufpreisziel gewesen. Breßer-Barnebeck: „Der Marktwert war bereits im März 2016 festgestellt worden.“ Erreiche man nicht den Bilanzwert (den man als Stadt zunächst anstreben müsse), sollte „wenigstens der Marktwert“ realisiert werden, erläutert Breßer-Barnebeck. Da der zweite Bieter, die Firma „T + I“ ein nicht belastbares Angebot gemacht habe, sei Jockenhöfer zum Zuge gekommen.

Verwaltung: Grundstücksverkauf ist jahrzehntealte Praxis

Der Verkauf des Schulgrundstücks in Zweckel entspreche der jahrzehntelangen Praxis der Stadt, heißt es in einer Stellungnahme der Stadt zur Kritik an ihrer Vorgehensweise. Bei gewerblichen Grundstücken, größeren Wohnbauflächen (wie z.B. Lottenstraße, Maria-Theresien-Straße) oder anderen städtebaulich wichtigen Flächen wie dem Grundstück für das Ärztehaus Butendorf, einer Teilfläche des Marktplatzes Rosenhügel, der Elsa-Brandström-Schule oder den Villen am Alten Schlachthof sei jeweils nur mit geeigneten Bietern verhandelt und keine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Alle so durchgeführten Bauprojekte verliefen erfolgreich.

Dieses Verfahren werde vom Städtetag ausdrücklich begrüßt, so die Verwaltung weiter, weil es „kommunale Handlungsspielräume bei der Stadtentwicklung sichert.“ So habe der Europäische Gerichtshof 2010 bekräftigt, dass eine Stadt Grundstücke nicht öffentlich ausschreiben müsse. „Der Politik steht es frei, ein neues Verfahren zu verabreden“, sagt Martin Plischek, Leiter der Immobilienwirtschaft, dazu.

Die Investoren für Zweckel haben sich nicht aufgedrängt

„Dabei muss aber sichergestellt sein, dass die Stadtverwaltung sich weiterhin in einem marktgerechten, rechtskonformen Rahmen bewegt, um im Interesse der Bürgerschaft Flächen neu entwickeln zu können. Grundstücksverkäufe zum höchstmöglichen Preis ohne Berücksichtigung der Finanzsituation der Käufer und städtebaulicher Interessen führen nicht zu einem guten Ergebnis.“ Wirtschaftsförderer Breßer-Barnebeck ergänzt, dass sich für Zweckel die Investoren „nicht gerade aufdrängen“ und man Fachfirmen suche, die mit einem der wenigen Vollsortimenter zusammenarbeiten.

Zum Vorwurf, der Schwimmunterricht sei künftig nicht mehr gewährleistet, schreibt die Stadt: Schul- und Sportdezernent Rainer Weichelt habe bereits im März zugesagt, dass allen Nutzergruppen der Sporthalle und des Lehrschwimmbeckens Angebote zur Nutzung anderer Standorte gemacht würden.

Plischek ergänzt: „Das Lehrschwimmbecken der geschlossenen Schule kann wegen technischer Voraussetzungen nicht ohne das Schulgebäude betrieben werden. Anders als behauptet, wurde die Schule nicht saniert, vor ca. zehn Jahren wurden der Schulhof hergerichtet und im Lehrschwimmbecken wurde die Technik instand gesetzt, um den Betrieb sicher zu stellen.“