gladbeck. . Das Eisenbahn-Bundesamt ruft Gladbecker auf, bis zum 25. August Angaben für den Lärmaktionsplan zu machen. Er muss Mitte 2018 vorliegen.
- In Gladbeck führt eine Haupteisenbahnstrecke von Bottrop über den Bahnhof West bis nach Gelsenkrichen
- Bis zum 25. August können Bürger Angaben machen, wie und ob sie vom Lärm der Züge betroffen sind
- Hintergrund ist eine EU-Richtlinie. Bis Mitte 2018 muss die Bahn einen Lärmaktionsplan vorlegen
Das Eisenbahn-Bundesamt will auch von Gladbecker Bürgern, die in Nähe der Haupteisenbahnstrecke leben, wissen, wo und in welcher Art sie besonders von Schienenlärm betroffen sind. Benötigt werden die Angaben für einen Lärmaktionsplan des Bundes, der bis Mitte des Jahres 2018 erstellt sein muss. Dabei ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Noch bis zum 25. August können Bürger Fragen im Internet (www.laermaktionsplanung-schiene.de) beantworten, dort gibt es auch weitere Informationen.
Verkehrsaufkommen von mehr als 30 000 Zügen pro Jahr
In Gladbeck gibt es eine Haupteisenbahnstrecke, die den Merkmalen eines Schienenwegs mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30 000 Zügen pro Jahr entspricht: Das ist die Bahnstrecke, die von Bottrop kommend über den Bahnhof West in Richtung Gelsenkirchen-Buer führt.
Die eingehenden Angaben der Bürger, Lärmschutzvereinigungen, Kommunen, Verbände sowie weiteren Einrichtungen, die von Schienenlärm betroffen sind, dienen dem Eisenbahn-Bundesamt dazu, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie zum Umgebungslärm mit dem Ziel, „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.“ Deutschland hat dies im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) festgeschrieben.
Fragebogen im Internet ausfüllen oder per Post anfordern
Fragebogen im Internet unter www.laermaktionsplaung-schiene.de. Per Post kann er angefordert werden bei: Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 6011230, 14412 Potsdam