Bottrop / Gladbeck. . Verunsicherte Kunden melden dubiose Hausbesuche und unseriöse Anrufe. Der Energieversorger: Mitarbeiter können sich ausweisen.

  • Verunsicherte Kunden haben vermehrt angerufen und von Haustürgeschäften und Telefonanrufen berichtet
  • Die ELE betont, dass alle Mitarbeiter sich ausweisen können und nie Kontodaten erfragen
  • Auch bei der Telefonaquise werden unsaubere Methoden angewandt

Falsche Werber sind zurzeit vermehrt auch in Bottrop und Gladbeck unterwegs und versuchen per Haustürgeschäft oder telefonisch im Namen der ELE Strom- und Gasverträge zu verkaufen. Darüber haben verunsicherte Kunden den Energieversorger in den letzten Tagen informiert. Offenbar geben sich diese Werber fälschlicherweise als Mitarbeiter oder als Kooperationspartner der Emscher Lippe Energie GmbH aus, um auf diese Weise das Vertrauen der Ange­sprochenen zu gewinnen. Wenn ihnen das gelingt, würden Preiserhöhungen angekündigt.

ELE: Echte Mitarbeiter erfragen keine Kontodaten

Andere Werber hätten behauptet, es handele sich lediglich um einen „Tarifwechsel“. Immer wieder würden danach vorgefertigte Verträge präsentiert und eine sofortige Unterschrift eingefordert. Die ELE weist darauf hin, dass solche Werber weder Mitarbeiter sind noch in ihrem Auftrag arbeiten.

Es sei natürlich möglich, dass ein Mitarbeiter der ELE oder der Tochtergesellschaft Verteilnetz GmbH (EVNG) an der Tür klingelt, da im Außendienst für die EVNG Zählerableser unterwegs sind. „Aber niemals werden im Rahmen eines solchen Besuches Kontodaten eingefordert“, warnt die ELE. Für alle Mitar­beiter gelte, dass sie sich mit einem Dienstausweis mit Foto legitimieren können. Doch auch bei den Ausweisen sei Vorsicht geboten. Es gab bereits Fälle, in denen Werber selbst gebastelte, aber professionell wirkende Ausweise präsentiert haben.

Bei Verträgen aufs korrekte Datum achten wegen der Widerrufsfrist

Unsaubere Methoden sind auch bei der Telefonakquise zu beobachten. Ein Beispiel: Wer telefo­nisch etwas bestellt, wird anschließend gefragt, ob man ihm ein unverbindliches Angebot für günstige Strom- und Gastarife machen dürfe. Wer diese Frage mit ja be­antwortet, bekommt nicht etwa ein Angebot, sondern einen fertigen Vertrag zugeschickt. Bisweilen wird dabei das Datum weggelassen, um zu verhindern, dass der Kunde sein Widerrufsrecht in Anspruch nimmt.

Es kommt auch vor, dass Vertreter anderer Anbieter vorgeben, im Auftrag der ELE zu werben, um dann Energielieferverträge anderer Un­ternehmen zu vermitteln. Misstrauisch werden sollte man in je­dem Fall, wenn man sofort beim Erstkontakt zu einer Unterschrift oder zur Herausgabe der Bank- oder der Zählerdaten gedrängt wird.

>> ES GILT DIE WIDERRUFSFRIST

Bei Haus­türgeschäften gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Inner­halb dieser Zeit kann jeder Kunde einen unter-
schriebe­nen Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen.

  • Wer Zweifel hat, sollte sich sich unter 0209 165-10 vergewissern, ob die Person an der Haustür tatsächlich im Auftrag der ELE unterwegs ist.