Der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, Anreize zum Kauf schadstoffarmer Fahrzeuge und eine Optimierung des Verkehrsflusses gehören aus Sicht der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen zu den geeigneten Maßnahmen, um zukünftig erhöhte Stickstoffdioxid-Konzentrationen in Innenstädten zu verhindern. Auf Fahrverbote für Dieselfahrzeuge hingegen sollte „soweit irgend möglich“ verzichtet werden, heißt es in einem Positionspapier, das die IHK-Vollversammlung in Münster verabschiedet hat.

Der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, Anreize zum Kauf schadstoffarmer Fahrzeuge und eine Optimierung des Verkehrsflusses gehören aus Sicht der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen zu den geeigneten Maßnahmen, um zukünftig erhöhte Stickstoffdioxid-Konzentrationen in Innenstädten zu verhindern. Auf Fahrverbote für Dieselfahrzeuge hingegen sollte „soweit irgend möglich“ verzichtet werden, heißt es in einem Positionspapier, das die IHK-Vollversammlung in Münster verabschiedet hat.

Starke Einschränkung der Mobilität

Ebenso konkret wie nachdrücklich empfehlen die Unternehmer der Fahrzeugindustrie, Diesel-Neufahrzeuge „konsequenter als bisher mit hocheffizienter AdBlue-Technologie auszustatten und verstärkt an der Marktfähigkeit alternativer Antriebe zu arbeiten.“ Für die Besitzer von Dieselfahrzeugen, die heute noch nicht mit der aktuellen AdBlue-Technologie ausgerüstet sind, sollten finanzielle Anreize zum Einbau entsprechender Nachrüstsätze geschaffen werden.

Zum Hintergrund: 2016 wurden in Nordrhein-Westfalen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid an 60 von 127 Messstationen überschritten. Im IHK-Bezirk Nord Westfalen waren die Städte Gelsenkirchen, Gladbeck und Münster betroffen. Hauptursache für die hohe Stickstoffdioxid-Belastung: Verkehrs-Emissionen, vor allem von Dieselfahrzeugen. Deshalb drohen Fahrverbote.

Die IHK rechnet für den Fall von Fahrverboten mit starken Einschränkungen der Mobilität von Mitarbeitern, Kunden und Unternehmern. Lokale oder regionale Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, die nicht die Euro 6-/Euro-VI-Norm erfüllen, würden im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region Besitzer von insgesamt rund 390 000 Pkw (85 Prozent aller Diesel-Pkw) und rund 70 000 Nutzfahrzeugen (93 Prozent aller zugelassenen Nutzfahrzeuge) treffen. „Pauschale oder streckenbezogene Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge haben erhebliche gesamtwirtschaftliche Auswirkungen“, resümierte IHK-Präsident Dr. Benedikt Hüffer.

„Angesichts der oft geringen jährlichen Laufleistung der eingesetzten Fahrzeuge sind kurzfristige Flottenerneuerungen insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe wirtschaftlich nur schwer verkraftbar“, heißt es im Positionspapier. Auch wenn die Gerichtsentscheidungen Fahrverbote grundsätzlich ermöglichten, sollten sie daher von den Städten nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden. Fahrverbote und die hiermit erzielbare Minderung der Stickoxidbelastung müssten in einem angemessenen Verhältnis zu den hiermit verbundenen Auswirkungen für die Unternehmen stehen. Seien Verbote unumgänglich, müssten Ausnahmetatbestände definiert und ausreichende Übergangsfristen für Unternehmen eingeräumt werden.