Gladbeck. Der Ramadan gehört zum Schulalltag an allen weiterführenden Schulen. Schüler islamischen Glaubens haben tagsüber weder gegessen noch getrunken.
- Der islamische Fastenmonat Ramadan endet am Samstag, dies wird mit dem Zuckerfest gefeiert
- Vier Wochen lang haben viele Schüler an den weiterführenden Gladbecker Schulen Verzicht geübt
- Die Lehrer haben Rücksicht genommen, eine Verschiebung von Prüfungen war aber nicht möglich
Noch wenige Tage, dann ist es geschafft: Der Fastenmonat Ramadan endet am Samstag und alle muslimischen Schüler werden nun ihr Pausenbrot wieder dabei haben. Vier Wochen lang haben viele Verzicht geübt, tagsüber weder gegessen noch getrunken. Gladbecker Schulleiterinnen und Schuleiter bestätigen, dass der Fastenmonat Ramadan mittlerweile „Teil des Schulalltages“ an den weiterführenden Bildungseinrichtungen ist. Der umso auffälliger ist, je mehr Schüler muslimischen Glaubens sich an die Fastenregeln halten.
„Gerade bei den jetzt sehr heißen Temperaturen ist zu beobachten, dass einige muslimische Kinder sehr mitgenommen sind“, sagt die Leiterin der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule, Alrun ten Have. Man versuche im Kollegium, Rücksicht auf das Fasten zu nehmen, „eine Verschiebung von Tests oder zentralen Prüfungen ist aber nicht möglich.“ Gut ein Drittel, etwa 350 der IDG-Schüler, seien Muslime, „von denen mehr als die Hälfte fastet, meist die älteren Schüler“, so ten Have. Einige hätten kürzlich auch ein kleines Fastenbrechen-Fest organisiert, mit Vorträgen zum Thema und gemeinsamem Abendessen.
Auch Lehrer an den Schulen fasten
Die Ausübung der Religion betreffe auch Lehrer islamischen Glaubens an der Schule, „die auch fasten“. Bei anstrengenden, länger andauernden Prüfungen weise das Kollegium die muslimischen Schüler darauf hin, „dass es möglich ist, das Fasten an diesem Tag zu unterbrechen und später nachzuholen“.
Diese direkte Ansprache und Information praktiziert auch Gerd Weggel, Rektor der Erich-Kästner-Realschule. „Wir halten immer Mineralwasser vor, das habe ich auch dieser Tage einem Mädchen angeboten, das sehr blass aussah.“
Eine kurze Auszeit vom Fasten ist zulässig
Bei erkennbarer Sorge, mit der Fastenunterbrechung etwas Falsches zu tun, biete er auch sofort an, „mit den Eltern darüber zu sprechen“. 42 Prozent der EKR- Schüler sind islamischen Glaubens, von denen „weniger als die Hälfte“ das Fasten praktiziere, „der Großteil in den Jahrgängen sieben bis neun“.
Eine kurze Auszeit vom Fasten zu nehmen, lässt auch der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich in seiner Info-Broschüre „Fasten in der Schule“ zu: „Wird ein Schaden für den Schüler befürchtet, sollte die Empfehlung zu einer Unterbrechung tendieren, da der Fastentag nachgeholt werden kann.“ Mit dem Nachsatz: „Grundsätzlich ist aber die Fortsetzung des Fastens vorzuziehen.“ Bei Klassenfahrten und Ähnlichem dürfe laut koranischer Bestimmung das Fasten ausgesetzt werden. Und was den Sportunterricht während des Fastens betreffe, sei „die Flexibilität der Schule und Sportlehrer gefragt“.
Rücksichtnahme im Ramadan ist selbstverständlich
Dass diese Flexibilität vorhanden sei, unterstreichen die befragten Schulleiter. Rücksichtnahme im Ramadan sei selbstverständlich, und es werde versucht, „den Sportunterricht etwas legerer anzugehen“, sagt Peter Washausen, Rektor der Erich-Fried-Schule. Angesichts der Hitze sei auch klar, „dass jetzt kein Ausdauerlauf stattfindet“.
Anders als im Stadtsüden ist am Ratsgymnasium in der Stadtmitte der Ramadan kein so großes Thema. „Nur etwa fünf Prozent unserer 650 Schüler sind islamischen Glaubens“, informiert Konrektorin Andrea Dauer. Von denen würden lediglich „einige ältere Schüler“ den Ramadan praktizieren.
Rund 70 Prozent der Schüler sind Muslime
An der Erich-Fried-Hauptschule bietet sich ein gegensätzliches Bild. Hier sind Schüler christlicher Religionen in der Minderheit. „Rund 70 Prozent unserer 465 Schüler sind Muslime“, so Peter Washausen. Und von diesen 325 Schülern praktiziere mehr als die Hälfte den Ramadan, „teils sehr streng“. So habe er schon diskutiert, „ob Zähneputzen am Tag gestattet ist oder nicht“.
Keine Diskussion gebe es darüber, dass islamischen Schülern gemäß Schulrecht„zum Zuckerfest als Abschluss des Ramadans ein Tag frei gegeben wird“.