Gladbeck. . Ratsherr Wegener übt Kritik am Auswahlverfahren der Verwaltung für den neuen Pächter und an den Plänen zur Bebauung des Betriebshofes.
Ganz und gar nicht einverstanden sind die Gladbecker Grünen mit Plänen der Verwaltung für die künftige Gestaltung von Wittringen. Ebenso kritisieren sie das begrenzte Auswahlverfahren, mit dem ein neuer Pächter gesucht und gefunden wurde. Im Mai hatte die Verwaltung im Wirtschaftsförderungsausschuss darüber informiert, dass ein Erbbaurechtsvertrag mit dem Dorstener Investor Jürgen Tempelmann geschlossen werden soll. Dieser will nicht nur einen Pächter für das Restaurant im Wasserschloss suchen, sondern legte ein umfassendes Konzept für künftige die Entwicklung und Attraktivitätssteigerung des Freizeitareals vor.
„Eine Anzeige hätte für einen größeren Bewerberkreis gesorgt“
Den Grünen reiche es nicht, so Ratsherr Franz Wegener, dass die Stadt nur gezielt einige wenige Interessenten angesprochen hatte, weitere Anfragen sich eher zufällig nach einem WAZ-Artikel ergeben hätten. „Eine Anzeige, etwa in einem bundesweit erscheinenden Gastronomie-Fachblatt, hätte für einen größeren Bewerberkreis und damit für mehr Auswahlmöglichkeiten, mehr Transparenz und vor allem für mehr Chancengleichheit gesorgt. Diese Gelegenheit wurde leider vertan“, hatte Wegener bereits im Wirtschaftsförderungsausschuss deutlich gemacht.
Fraktionschef Herrmann: „Ein Anknabbern von Wittringen wird es mit uns nicht geben.“
Fraktionschef Mario Herrmann sieht in dem neuen Konzept, das in einem ersten Schritt auch eine Bebauung des vom ZBG als Betriebshof genutzten Geländes gegenüber dem Stadioneingang direkt an der B 224 vorsieht, zudem die Gefahr, dass Wittringen als Freizeitstätte weiter beschnitten werde. „Schon einmal, nach dem zweiten Weltkrieg, wurden an der Gildenstraße Villen in den Wald hinein gebaut. Auch damals gab es sicherlich pragmatische Gründe für diese Planung. Ein weiteres ‚Anknabbern’ Wittringens von den Rändern her wird es mit uns nicht geben!“ erinnert Herrmann.
Daher werde die Grünen-Fraktion einem Erbbaurechtsvertrag für das Areal an der B 224, das nach dem Ausbau der Bundesstraße zur A 52 später sehr wahrscheinlich am Ausgang des geplanten Lärmschutztunnels liegen wird, nicht zustimmen, kündigt Herrmann an.