Gladbeck. . Es gibt kein Verbot. Auch Ladeninhaber können keine Platzverweise aussprechen. Bei aggressivem Verhalten schreitet der Ordnungsdienst ein.
- Grundsätzlich ist Betteln erlaubt, auch vor Geschäften dürfen arme Menschen sitzen
- Nur bei aggressivem Verhalten schreiten Ordnungsdienst oder Polizei ein
- In Gladbeck gibt es nicht viele Beschwerden über Bettelei
Bettler gehören zum Straßenbild, und ihre Gesichter sind vielen Passanten in der Fußgängerzone vertraut: Da ist beispielsweise die Frau südosteuropäischer Herkunft, die vor dem Drogeriemarkt hockt und um Geld bettelt. Oder der spindeldürre, kleine Mann, der mit Krücken über die Hochstraße und Horster Straße hinkt. Er streckt Fußgängern bittend seine Hände entgegen. Kunden und Geschäftsleuten, vor deren Läden diese Menschen sitzen, mag das unangenehm sein, doch Stadtsprecher Tim Deffte stellt klar: „Dagegen kann man nichts machen.“
Auch die Geschäftsbetreiber müssen das hinnehmen, dürfen nicht eigenmächtig handeln. Sie haben nicht das Recht, einen Platzverweis vor dem Laden auszusprechen, denn es handele sich um einen öffentlichen Raum.. Deffte: „Normales Betteln ist grundsätzlich nicht verboten.“
Es gibt wenige Beschwerden – und der Ordnungsdienst hat die Situation im Blick
Wobei die Betonung auf dem Wörtchen „normal“ liegt. Läuft allerdings eine Bettlerin einem Fußgänger hinterher, packt ihn sogar am Jackenärmel, hält ihn fest oder beschimpft ihn, wenn er nicht den Geldbeutel zückt, sieht der Sachverhalt schon anders aus. Bei Beschwerden schalte sich der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) ein. Die Mitarbeiter, so Stadtsprecherin Christiane Schmidt, haben die Bettelnden bei ihren Rundgängen ohnehin im Blick, weisen „sie darauf hin, sich Passanten nicht aggressiv zu nähern oder sie zu bedrängen. Auch werden sie hin und wieder aufgefordert, den Standort zu wechseln.“
Probleme gebe es in diesen Fällen nicht und Beschwerden – einerlei ob von Passanten oder Händlern – seien der Stadtverwaltung ebenfalls kaum bekannt. Christiane Schmidts Vermutung: „Gladbeck als eher kleine Stadt ist für Bettler vermutlich nicht so attraktiv wie etwa Essen oder Dortmund.“
Gelsenkirchen will mit einer verschärften Verordnung gegen gewerbsmäßige Bettelei vorgehen
Ein Blick nach Gelsenkirchen: Dort will die Stadtverwaltung mit einer verschärften Verordnung gegen aggressive und gewerbsmäßig organisierte Bettelei vorgehen, weil sich Beschwerden häuften. „Solch eine Stadtverordnung haben wir in Gladbeck nicht, weil dieses Problem noch kein Thema war“, sagt Tim Deffte. Kollegin Christiane Schmidt weist darauf hin: „Falls jemand sich tatsächlich belästigt oder gar körperlich bedrängt fühlt, ist das ein Tatbestand für die Polizei.“
Polizei warnt vor Betteltricks
Ramona Hörst, Sprecherin der Polizeibehörde Recklinghausen, weist darauf hin: „Es gibt Betteltricks, die in den Bereich ,Betrug’ fallen.“ Sie nennt ein Beispiel: Da gibt sich jemand als Taubstummer aus, der für einen Verein um finanzielle Unterstützung bittet, obwohl keine Organisation hinter der Aktion steckt. Hörsts Kollege Michael Franz weiß auch: „Häufig täuschen die Bettelnden irgendein Gebrechen vor.“ Es könne durchaus sein, dass diese Menschen zwischen verschiedenen Orten pendeln und in mehreren Städten „arbeiten“.