Gladbeck. . Die Stadtverwaltung Gladbeck hat Regeln zum Abbrennen eines Osterfeuers aufgestellt. Sicherheit, Rücksicht und Tierwohl stehen dabei im Fokus.
- Osterfeuer müssen in Gladbeck stets beim städtischen Ordnungsamt angemeldet werden
- Im Jahr 2016 waren 33 solcher Feiernmit Osterfeuer registriert, 26 sind es bislang in diesem Jahr
- Die Stadtverwaltung hat Regeln aufgestellt, um Gefahren für Mensch und Tier sowie Belästigungen auszuschließen
Für Kinder ist’s fast so schön wie der Besuch des freigiebigen Langohrs, das bunte Eier und Süßigkeiten bringt: das Osterfeuer. „26 sind für dieses Jahr bereits angemeldet“, sagt Stadtsprecher Tim Deffte. Im vergangenen Jahr hatten Gladbecker an 33 Feuern zu Ostern ihre helle Freude – negative Vorkommnisse wie Verletzungen gab’s laut Deffte nicht. Er meint: „Mit Sicherheit werden uns in dieser Woche noch weitere Osterfeuer gemeldet.“
Private Feuer sind untersagt
Die Zeiten, in denen Privatleute auf eigenem Grund und Boden Grünschnitt, Äste und anderes Material in Flammen aufgehen ließen, seien in Gladbeck lange passé, sagt Stadtsprecherin Christiane Schmidt. Schließlich sollen viele Menschen dieses Ereignis genießen können. Kirchengemeinden und Vereine gehören zu den Organisatoren. Für alle gilt: Ohne eine Anmeldung im städtischen Ordnungsamt bleiben die Holzhaufen kalt. Ferner sind einige Regeln zu beachten, damit dieses Feuer, das nur am Ostersamstag, -sonntag oder Ostermontag prasseln darf, für alle Beteiligten ein schönes Erlebnis wird.
1Oberstes Gebot: Gefahren – beispielsweise das Übergreifen der Flammen auf das Umfeld müssen ausgeschlossen werden. Deswegen sind Osterfeuer in direkter Nähe von Bäumen, Gebäuden und Verkehrswegen untersagt.
2Rücksicht auf die Nachbarschaft ist ein Muss. Anwohner der Feuerstelle dürfen nicht durch starke Rauchentwicklung belästigt werden.
3Ausschließlich unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sind als Brennmaterial zugelassen. Der Holzstoß sollte erst wenige Tage vor dem Entzünden vorbereitet werden. Diese Regel wurde aus zwei Gründen aufgestellt.
4Mit dieser Vorsichtmaßnahme soll vermieden werden, dass der Holzhaufen Menschen auf die Idee bringt, eigenen Unrat dazu zu stellen.
5Kleintiere wie Igel und Kaninchen könnten sich in dem Holz einen Unterschlupf suchen, Vögel einen Nistplatz bauen. Daher sollte – bevor das Osterfeuer angefacht wird – das Brennmaterial umgeschichtet werden, um Tiere daraus zu vertreiben.
6Brandbeschleuniger, beispielsweise Benzin, sind tabu.
7Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen eine brenzlige Situation entstehen, haben Sand, Wasser oder ein Feuerlöscher greifbar zu sein.