Gladbeck. . Parteien dürfen ihre Wahlkampf-Werbung nur an festgelegten Stellen im Stadtgebiet Gladbeck und nach einem speziellen Verteilschlüssel anbringen.

  • Die Stadtverwaltung Gladbeck hat insgesamt 1930 Standorte für das Anbringen von Wahlplakaten festgelegt
  • Die Anzahl der Schilder pro Partei richtet sich nach einem Verteilschlüssel, der sich am vorigen Wahlergebnis orientiert
  • Nicht nur Anzahl und Standorte der Werbetafeln, sondern auch die Art der Installation ist strikt geregelt

Die ersten Parteien haben bereits Plakate für die anstehende Landtagswahl im Mai aufgehängt – und in den kommenden Wochen kommen noch zig weitere Tafeln hinzu. Birgit Höing vom städtischen Wahlorganisationsteam sagt: „Wir haben in Gladbeck 1800 Straßenstandorte, das sind zum Beispiel Laternenpfähle, und 130 Standorte für Großplakate.“ Macht summa summarum 1930 Möglichkeiten, Wahlwerbung zu aufhängen.

Tabu im gesamten Innenstadt-Kern

An anderen Plätzen hingegen ist das Anbringen der Werbung verboten. Birgit Höing: „Manche Straßenzüge werden ganz frei gehalten.“ Das gelte im gesamten Innenstadt-Kern, also in der Fußgängerzone, um und auf dem Willy-Brandt-Platz und auf der Postallee ab „Brauhaus“. Tabu sind Wahlkampfplakate im Bereich von 50 Metern in und um Kreisverkehre sowie an Ampeln und Verkehrsschildern. „Seit einigen Jahren dürfen die Plakate auch nicht mehr an Bäumen angebracht werden“, so die Expertin.

An Gladbecker Baumstämmen darf schon seit Jahren keine Wahlwerbung mehr angebracht werden.
An Gladbecker Baumstämmen darf schon seit Jahren keine Wahlwerbung mehr angebracht werden. © Joachim Kleine-Büning

Zwar sei die Anzahl der zugelassenen Plakatstandorte wie in Wahlkämpfen vergangener Jahre, doch das bedeutet nicht, dass jede Partei ebenso viele Schilder aufhängen dürfe wie früher. „Es gibt einen Verteilschlüssel, der sich nach dem Ergebnis der vorigen Wahl richtet“, erklärt Höing. Es gelte dabei das Prinzip der „abgestuften Chancengleichheit“: „Wenn beispielsweise die Partei A 50 Prozent der Stimmen geholt hat, heißt das nicht, dass sie auch 50 Prozent der vorgesehenen Flächen plakatieren darf. Die Wahlergebnisse sind nicht direkt, sondern nur in Relation umlegbar.“ Außerdem gelte: „Wenigstens fünf Prozent der Standorte sind für kleine Parteien bestimmt.“ Allerdings hat Höing die Erfahrung gemacht, dass nicht alle zugelassenen Parteien auch Plakate anbringen. Die Mitglieder müssen die Werbetafeln nicht nur finanzieren, sondern auch eigenhändig installieren und abnehmen. Das ist ebenfalls strikt geregelt.

Die Schilder in der Maximal-Größe DIN-A 1 dürfen nur so installiert werden, dass sie auch wieder rückstandslos zu entfernen sind. Höing: „Sie müssen in einer Höhe von mindestens 2,25 Meter Unterkante angebracht werden.“