Gladbeck. . In einem Plan des Landes ist der ehemalige Sportplatz als „Freiraum“ ausgewiesen. Das bremst die Pläne von Investor und Stadt nun ziemlich aus.

  • Grund für die Verzögerung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster in einem ähnlichen Fall
  • Um in Gladbeck starten zu können, muss nun der Gebietsentwicklungplan geändert werden
  • Investor hofft dennoch, die vorhandenen Arbeitsplätze sichern und weitere schaffen zu können

Der Neubau des Stewes-Hagebaumarktes an der Konrad-Adenauer-Allee wird sich erheblich verzögern. Die Stadt rechnet im schlimmsten Fall mit einem Baubeginn nicht vor 2018. Darüber informierte die Stadtverwaltung die Politik jetzt in der Sitzung des Planungsausschusses am Donnerstag.

Grund für die Verzögerung: Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster zu einem vergleichbaren Fall in einer anderen Stadt. Landesweit führe dieses Urteil in mehreren Kommunen und bei zahlreichen Projekten zu einem Anpassungsbedarf in der kommunalen Planung und damit zu Zeitverzögerungen.

Der Gebietsentwicklungplan steht über der Bauleitplanung der Stadt

Im gültigen Gebietsentwicklungsplan für den Emscher-Lippe-Raum sei der ehemalige Sportplatz, auf dem der Baumarkt-Neubau erfolgen soll, als Freiraum ausgewiesen. Dieser Plan umfasse das Gebiet von Bottrop bis Waltrop und treffe Festlegungen zu Siedlungs-, Freiraum- und Infrastrukturen.

Der Gebietsentwicklungsplan lege Grundsätze und Ziele der Landesentwicklung für die Region fest. Und vor allem: Er steht noch über der kommunalen Bauleitplanung, so die Stadtverwaltung. Das bedeute, dass Bebauungspläne der Städte und Gemeinden den festgelegten Zielen der Gebietsentwicklungspläne anzupassen seien.

Durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes ist eine völlig neue Situation entstenden

Bisher seien in NRW vergleichbare Bauprojekte in so einer Lage genehmigt worden. Jetzt aber habe ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster zu einer völlig neuen Situation geführt: In einem vergleichbaren Fall in einer anderen Stadt wurde im Urteil gefordert, dass die „Zielplanung“ angepasst werden müsse.

Auf das Bauprojekt Stewes habe dies erhebliche Auswirkungen: „Der Regionalverband Ruhr trägt das Projekt an dieser Stelle zwar mit, allerdings muss dafür der Gebietsentwicklungsplan geändert werden“, so Planungsamtsleiter Dr. Volker Kreuzer. „Der Regionalverband hat uns aber signalisiert, dass sich das hierfür notwendige Verfahren bis 2018 erstrecken wird.“

Die Verzögerung hat leider Auswikrungen auf den Investor“

Parallel werde die Stadt daher auch eine Abweichung von den Zielen der Landesentwicklung beantragen. Hierdurch könne eventuell Zeit gewonnen werden. Bürgermeister Ulrich Roland bezeichnete den Neubau als ein wichtiges Projekt, dessen zeitliche Verzögerung er ausgesprochen bedauert.

„Dies hat leider Auswirkungen auf den Investor und ist für ihn mit erheblichen wirtschaftlichen Belastungen verbunden“, so der Bürgermeister weiter.

Die Geschäftsführer stehen weiterhin zu den Erweiterungsplänen

Für die Investoren, die Stewes-Geschäftsführer Dr. Hartmut Vogt und Hilmar Vogt, bedeute die Zeitverzögerung natürlich einen Rückschlag ihrer Erweiterungs- und Neubaupläne. Trotzdem, so die Geschäftsführer, stehe man zu dem Projekt und werde die Neubau-Pläne auch weiterhin gemeinsam mit der Stadt vorantreiben. Dabei gehe es auch darum, „die vorhandenen Arbeitsplätze zu sichern und weitere wichtige Arbeitsplätze zu schaffen.“