Gladbeck. . Fahrer verhalten sich immer wieder falsch. Ohne Rettungsgasse besteht zusätzliche Gefahr bei Notfalleinsätzen. Feuerwehr nennt die Grundregeln
- Verkehrsteilnehmer verhalten sich bei Blaulichteinsätzen immer wieder falsch
- Ohne Rettungsgasse besteht zusätzliche Gefahr bei Notfall-Einsatzfahrten
- Die Gladbecker Feuerwehr nennt die wichtigsten Grundregeln für Autofahrer
„Bei einem lebensgefährlichen Notfall können Minuten, manchmal sogar Sekunden über Leben und Tod entscheiden“, sagt Georg Fragemann von der Gladbecker Feuerwehr. Umso wichtiger sei es, „dass die Rettungskräfte schnell den Einsatzort erreichen“.
Der Sachgebietsleiter Rettungsdienst begrüßt deshalb, dass seit Mitte Dezember die konkretisierte Straßenverkehrsordnung gilt, die darauf hinweist, wie Rettungsgassen auf Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung zu bilden sind. Innerorts gebe es aber zudem immer wieder Unsicherheiten bei Autofahrern, die den Rettungskräften in Gladbeck „zusätzlichen Stress bereiten, die Unfallgefahr erhöhen und leicht vermieden werden könnten“.
Wer einfach anhält, blockiert die Straße erst recht
Oft seien es junge, unerfahrene Führerscheinneulinge, aber ebenso auch ältere, unsichere Senioren, „die überfordert sind, wenn sich plötzlich im fließenden oder ruhenden Verkehr ein Rettungsfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nähert“. Sie hielten einfach an, offenbar ohne sich bewusst zu sein, „so die Straße erst recht zu blockieren“.
Fragemann appelliert an die Verkehrsteilnehmer die einfachen Regeln zu beachten, „die eigentlich jedem Kraftfahrer bekannt sein müssten“: Nämlich, bei einer Fahrspur pro Richtung an den rechten Fahrbahnrand zu fahren und dort möglichst parallel zum Straßenrand anzuhalten, „so dass die Retter zügig überholen und vorbeifahren können“.
Auf engen Straßen muss auch der Gegenverkehr am Fahrbahnrand halten
Ärgerlich sei es hierbei, wenn auf der Fahrspur in Gegenrichtung die Autofahrer weiterbrausten, „als ob sie das Geschehen auf der Gegenfahrbahn nichts anginge“. Um den Rettern eine möglichst gefahrenfreie Weiterfahrt zu ermöglichen, sei es natürlich richtig, dass gerade in engeren Straßen auch der Gegenverkehr am Fahrbahnrand anhalte, „oder zumindest soweit wie möglich rechts fährt“, damit in der Straßenmitte quasi eine Rettungsgasse entstehe.
Unnötigerweise ausgebremst würden die Retter zudem an Ampelkreuzungen, wenn sich der Verkehr bei Rotlicht aufstaue. „Wenn die vordersten Autofahrer nicht auf Blaulicht und Martinshorn reagieren und trotz Rotlicht mindestens eine halbe Autolänge in den Kreuzungsbereich einfahren, bewegt sich gar nichts.“
In so einem Fall ist auch das Überfahren des Rotlichts erlaubt
Natürlich sei das Überfahren des Rotlichtes in diesem Fall erlaubt, um Platz zur Bildung einer Rettungsgasse zu schaffen, „selbstverständlich ohne sich selbst und andere in unnötige Gefahr zu bringen“, so Fragemann.
In Kreisverkehren sollte man nicht anhalten, diese zügig verlassen, erst danach rechts heranfahren, „beziehungsweise vor der Zufahrt Platz lassen, damit die Retter einfädeln und passieren können“.
>>Rund 1300 Rettungsdienstfahrten in Gladbeck pro Jahr
- Die Gladbecker Feuerwehr fährt pro Jahr rund 1300 reine Rettungsdienstfahrten, hinzu kommen 1000 Feuerwehreinsätze, bei denen oft auch ein Rettungswagen beteiligt ist.
- Die neue Straßenverkehrsordnung legt fest, dass Fahrzeuge auf Autobahnen oder Außerortsstraßen mit mindesten zwei Fahrstreifen für eine Richtung ab Schrittgeschwindigkeit zwischen dem äußersten linken und dem Fahrstreifen rechts daneben eine Rettungsgasse bilden.