Ein Paar waren sie nicht mehr, trafen sich dennoch. Dabei soll es zur Vergewaltigung gekommen sein. Das bestreitet der Angeklagte.
- 31-Jähriger soll seine frühere Lebensgefährtin geschlagen, vergewaltigt und verletzt haben
- Die 38-Jährige schildert vor dem Landgericht Essen noch weitere Gewalttaten
- Strafkammer hat für die Aufklärung des Falls noch vier Prozesstage eingeplant
Sie waren schon damals getrennt, verbrachten aber noch einmal einen Abend zusammen. Dabei soll der 31 Jahre alte Gladbecker seine frühere Lebensgefährtin geschlagen und vergewaltigt haben. Vor der XXIV. Strafkammer am Landgericht Essen bestritt er die Vorwürfe zum Prozessauftakt am Mittwoch.
Es muss eine von Gewalt geprägte Beziehung gewesen sein, glaubt man der Aussage der 38-Jährigen. Doch erst der traurige Höhepunkt der Auseinandersetzungen habe sie dazu gebracht, ihn anzuzeigen.
Konkret geht es um den 2. August. Zusammen lebten die beiden nicht mehr. Der Angeklagte soll sie aber angerufen haben, als sein Großvater gestorben war. Sie zeigte Anteilnahme, besuchte ihn. Dort sollen beide miteinander gesprochen und auch einvernehmlich geschlafen haben. Auch Alkohol spielte eine Rolle an diesem Abend.
Unvermittelt soll der Angeklagte einen Wutanfall bekommen und Teile der Einrichtung, darunter den Fernseher, zertrümmert haben. Dann habe er Sex gewollt. Einen Teil seiner Sexualwünsche wehrte sie ab, schließlich kam es aber doch zu der angeklagten Tat. Die 38-Jährige soll danach ins Bad gegangen sein und sich notdürftig mit einem Handtuch verhüllt haben. Dann flüchtete sie aus der Wohnung und soll in dem halb bekleideten Zustand auf der Polizeiwache aufgetaucht sein.
Der Angeklagte weist die Vorwürfe zurück. Alles sei einvernehmlich gewesen, der Wutanfall aus anderen Gründen erfolgt. Warum sie ihn angezeigt habe, könne er sich auch nicht erklären.
Die 38-Jährige bleibt bei ihrer Zeugenaussage im Kern bei ihrer früheren Aussage. Sie schildert vor dem Landgericht Essen weitere Tage, an denen der Angeklagte sie geschlagen habe. Mal habe er sie in der Wohnung gewürgt, mal in einem Kiosk. Einmal auch, als ein Bekannter von ihr im Nebenzimmer war und auf ihre Tochter aufpasste. Sie habe das alles aber nicht weiterverfolgt, weil sie beide sich danach wieder vertragen hätten.
Rechtsanwalt Thomas Wings, Verteidiger des Angeklagten, versucht ihre Glaubwürdigkeit zu erschüttern. Auf seine Frage räumt die Frau ein, dass sie in einer Pause ihrer Vernehmung Bier getrunken habe. Vier weitere Prozesstage hat die Strafkammer geplant.