Gladbeck. Bei Weihnachtsfeiern oder auf Adventsmärkten wird oft gedankenlos Alkohol konsumiert. Bereits 0,3 Promille können einen Gesetzesverstoß bedeuten

  • Bei Weihnachtsfeiern oder auf Adventsmärkten wird oft gedankenlos Alkohol konsumiert
  • Bereits 0,3 Promille bedeuten bei Unfall oder unsicherer Fahrweise einen Gesetzesverstoß
  • Bei Alkoholkonsum besser abholen lassen, oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen

In dieser Woche führt die Polizei vom 12. bis 18. Dezember flächendeckende Verkehrskontrollen in den Städten des Kreis Recklinghausens und in Bottrop durch. Dabei liegt der Schwerpunkt der Kontrollen in der Verfolgung von Alkohol- und Drogenverstößen.

Nach wie vor führe das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu Unfällen mit schweren Folgen, begründet die Polizei. Im Zuständigkeitsbereich des Präsidiums ereigneten sich im Jahr 2015 215 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinwirkung; bei diesen Unfällen verunglückten 99 Menschen. Weiterhin registrierte die Polizei 38 Unfälle, bei denen die Fahrer unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss standen. Bei diesen Unfällen verletzten sich acht Fahrer.

Gerade in der Zeit der Jahresabschluss- und Weihnachtsfeiern und der Weihnachtsmärkte würden viele Menschen Alkohol konsumieren, ohne sich darüber Gedanken zu machen, wie sie nach der Feier oder dem Besuch eines Weihnachtsmarktes nach Hause gelangten. „Bereits 0,3 Promille reichen bei einem Unfall oder bei unsicherer Fahrweise aus, um mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.“ Daher sollte Jeder seine Heimfahrten bereits im Vorfeld planen. „Lassen Sie sich von Verwandten abholen oder Nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel“, appelliert die Pressestelle der Polizei.