Der Bundestag verabschiedete das Bundesteilhabegesetz, das die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu regelt. Die Große Koalition nahm noch wichtige Veränderungen am Gesetzentwurf vor und reagierte auf Befürchtungen von Verbänden und Betroffenen. Gladbecks SPD-Bundestagsabgeordneter Michael Gerdes: „Wir stellen endgültig klar, dass der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt werden soll. Die jetzigen Zugangsregelungen bleiben bis zum Jahr 2023 in Kraft und werden erst nach einer wissenschaftlichen Untersuchung und Erprobung neu gefasst.“ Das Wunsch- und Wahlrecht werde gegenüber dem Gesetzentwurf gestärkt. Ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen habe Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen. Mit dem Teilhabegesetz werde die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst, so Gerdes. Erwerbstätige Leistungsbezieher könnten mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten.
Der Bundestag verabschiedete das Bundesteilhabegesetz, das die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu regelt. Die Große Koalition nahm noch wichtige Veränderungen am Gesetzentwurf vor und reagierte auf Befürchtungen von Verbänden und Betroffenen. Gladbecks SPD-Bundestagsabgeordneter Michael Gerdes: „Wir stellen endgültig klar, dass der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt werden soll. Die jetzigen Zugangsregelungen bleiben bis zum Jahr 2023 in Kraft und werden erst nach einer wissenschaftlichen Untersuchung und Erprobung neu gefasst.“ Das Wunsch- und Wahlrecht werde gegenüber dem Gesetzentwurf gestärkt. Ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen habe Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen. Mit dem Teilhabegesetz werde die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst, so Gerdes. Erwerbstätige Leistungsbezieher könnten mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten.