Alleinerziehende, die keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss bei der Stadt beantragen. Ein aktueller Vergleich mit anderen Städten zeigt, dass die Rückholquote in Gladbeck weiterhin sehr niedrig ist.

Daher hat Bürgermeister Ulrich Roland das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Gladbeck beauftragt, die Gründe für die niedrige Rückholquote aufzuarbeiten und die Situation mit vergleichbaren Kommunen darzustellen.

Das Rechnungsprüfungsamt wurde zuletzt im Jahr 2003 mit der Prüfung der Einnahmeposition „Kostenbeteiligung Unterhaltspflichtiger“ beauftragt. Dies vor dem Hintergrund, dass die Einnahmen (Rückholquote) in diesem Bereich auf ein sehr bedenkliches Niveau gesunken waren.

Die Ergebnisse der Prüfung wurden 2004 vorgestellt. Danach hat es im Fachbereich organisatorische und personelle Umstrukturierungen gegeben.