Chancella Nzouzi Pandi sollte 60 Euro „Fahrpreisnacherhebung“ zahlen, weil sie im RB 43 von Dorsten nach Gladbeck das Kreisgebiet verließ.

  • Kontrollerin: Sozialticket auf Feldhausener Gebiet nicht gültig
  • Vestische: Sozialticket gilt auch auf Strecken, die das Kreisgebiet verlassen
  • Entscheidung: 29-Jährige muss nicht zahlen

Chancella Nzouzi Pandi weiß es noch ganz genau: „Es war ein Montag.“ An diesem 26. September sollte sie trotz ihres Sozialtickets, das für den Kreis Recklinghausen gültig ist, 60 Euro „Fahrpreisnacherhebung“ zahlen. Das „Vergehen“ der 29-jährigen aus dem Kongo: Sie hatte keinen Zusatz-Fahrschein gekauft für ein Teilstück, das außerhalb des Kreisgebietes liegt, nämlich Feldhausen. Um es vorweg zu nehmen: „Diese Preisnacherhebung war unrechtmäßig“, sagt Norbert Konegen von der Vestischen unmissverständlich.

Flüchtlingshilfe schaltet sich ein

Dreh- und Angelpunkt des Vorfalls ist die Frage: „Wo ist das Sozialticket für den Kreis Recklinghausen überhaupt gültig?“ Auf Feldhausener Gebiet jedenfalls nicht, entschied eine Kontrolleurin, als sie am besagten Tag den Fahrschein von Chancella Nzouzi Pandi im Zug der Linie RB 43 von Dorsten nach Gladbeck ebenda überprüfte. Schließlich sei Feldhausen als Stadtteil von Bottrop nicht Teil des Kreisgebietes. Folglich bat sie die junge Frau zur Kasse – weil sie kein Zusatzticket für 3,30 Euro gelöst habe.

Aber so ganz sicher sei sich die Kontrollerin dann doch nicht gewesen, berichtet Pfarrerin Reile Hildebrandt-Junge-Wentrup, die sich in der Flüchtlingshilfe des Evangelischen Kirchenkreises einsetzt. Die Frau aus dem Kongo, deren Muttersprache Französisch ist und die Deutsch lernt, habe eine Telefonnummer für die Fahrpreisnacherhebungsstelle der Deutschen Bahn in Baden-Baden erhalten: Dort sollte sie sich kundig machen.

Insellage Gladbecks

Sie wandte sich ratsuchend an Andreas Schlebach. Das Mitglied der Flüchtlingshilfe schaltete sich ein, um die Angelegenheit zu klären. Die 29-Jährige hatte bis dato ein- bis zweimal wöchentlich den Zug der Linie RB 43 von Gladbeck nach Dorsten und retour bestiegen, um Freunde zu treffen. In der Tasche hatte der Flüchtling stets sein Sozialticket mit der Nummer 008956 (Kosten: 34,75 Euro pro Monat), gültig für den Kreis Recklinghausen. Kontrolliert worden sei sie häufiger, sagt sie, nur nicht in Feldhausen. Schlebach schilderte den Fall bei der Deutschen Bahn und beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Und erhielt von beiden die Antwort: Die junge Frau hätte ein Zusatzticket für die Fahrt durch Feldhausen lösen müssen, die Nachforderung sei also berechtigt. Anders Konegen von der Vestischen: „Selbstverständlich ist das Sozialticket für den Kreis Recklinghausen auch über Bottrop gültig. Die Linie RB 43 ist ausdrücklich als Ausnahme in den Vereinbarungen erwähnt.“ Grund dafür sei die „Insellage Gladbecks“, die es unmöglich mache, manche Strecken zurück zu legen, ohne das Kreisgebiet zu verlassen. Die Vestische werde die DB und den VRR darauf hinweisen. Konegen betont: „Die Dame muss die 60 Euro nicht bezahlen.“