Gladbeck. . Die Propsteipfarrei klagt gegen die Stadtverwaltung. Diese musste die Kirche in Ellinghorst 2013 auf Anweisung des Landrats unter Schutz stellen.

  • Die Propsteipfarrei klagt gegen die Unterschutzstellung durch die Stadtverwaltung
  • Sie will auf dem Grundstück Wohnungen bauen.
  • Die Stadt musste die Kirche auf Anweisung des Landrats unter Schutz stellen

Der Streit um den Denkmalschutz für die 2010 geschlossene Elisabethkirche in Ellinghorst wird nun vor Gericht entschieden. Am Donnerstag, 20. Oktober, verhandelt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Klage der Propstei-Pfarrei St. Lamberti gegen die Stadtverwaltung, die auf Anweisung des Landrats das Gebäude 2013 unter Schutz stellen musste.

Landrat wies Unterschutzstellung an

Die skurrile Situation bis dahin: Der Kulturausschuss hatte als zuständiges Gremium zweimal einen Beschluss gegen die Unterschutzstellung der Kirche gefasst, obwohl die Historiker des Landschaftsverbands Westfalen Lippe LWL diesen für das Kirchengebäude aus Anfang der 60er Jahre als notwendig erachtet hatten. Nach längerem Tauziehen sprach der Landrat des Kreises dann ein Machtwort und wies die Stadt Gladbeck an, die Kirche in die Denkmalliste aufzunehmen.

Denkmalschutz hat bis jetzt die Baupläne der Kirchengemeinde verhindert

Das wollte die Pfarrgemeinde, die den Denkmalcharakter der Kirche stets bestritten hat, so aber nicht hinnehmen. Sie will das Grundstück an der Maria-Theresien-Straße bebauen, dafür müsste die leer stehende Kirche abgerissen werden. Bis jetzt hat der Denkmalschutz dies verhindert. Bereits vor über einem Jahr reichte die Pfarrei Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Unterschutzstellung ein.

Verhandlung am Donnerstag um 11 Uhr in Gelsenkirchen

Die Verhandlung findet am Donnerstag, 20. Oktober, 11 Uhr in Saal IV im Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Am Bahnhofsvorplatz 3 statt.